Eigentümer von neu errichteten Gebäuden mit einer Nutzfläche von mehr als 50 m², die unter Einsatz von Energie beheizt oder gekühlt werden, sind verpflichtet, den Wärme- und Kälteenergiebedarf durch die anteilige Nutzung von erneuerbaren Energien zu decken (Paragrafen 3, 4 EEWärmeG). Als erneuerbare Energien kommen nach Paragraf 2 EEWärmeG nebst Anlagen in Betracht:
Anlagen Anlage I. | Solare Strahlungsenergie (PDF)
Anlage II.1 | Biogas (PDF)
Anlage II.2 | Bioöl (PDF)
Anlage II.3 | Feste Biomasse (PDF)
Anlage III. | Geothermie und Umweltwärme (PDF)
Anlage IV. | Kälte aus Erneuerbaren Energien, Anlage V. | Abwärme, Anlage VI. |
Kraft-Wärme-Kopplung, Anlage VIII. | Fernwärme- oder Fernkälte (PDF)
Anlage VII. | Maßnahmen zur Einsparung von Energien: Wärmeschutznachweis beziehungsweise Energieausweis
Für Sonderfälle stehen folgende Formulare zur Verfügung: Versorgung mehrerer Gebäude | Paragraf 6 EEWärmeG (PDF)
Ersatzmaßnahmen | Paragraf 7 EEWärmeG (PDF)
Ausnahmen | Paragraf 9 EEWärmeG (PDF)
Die insoweit erforderlichen, schriftlichen Nachweise sind der Bauaufsichtsbehörde der Stadt Rüsselsheim am Main nach Maßgabe von Paragraf 10 EEWärmeG und Anlage I bis VIII in Verbindung mit Paragraf 11 Absatz 1 Hessisches Energiegesetz vorzulegen.
Der Nachweis über die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben muss je nach gewählter erneuerbarer Energieform weitere bautechnische und energietechnische Angaben enthalten. Hierzu sind der Bauaufsichtsbehörde Bescheinigungen, welche von einem Sachkundigen, einem Anlagenhersteller, einem installierenden Fachbetrieb, einem Netzbetreiber, Anlagenbetreiber oder Brennstofflieferanten zu unterschreiben sind, innerhalb von drei Monaten ab dem Inbetriebnahmejahr der Heizungsanlage und danach auf Verlangen vorzulegen. Ferner sind die Nachweise mindestens fünf Jahre ab dem Inbetriebnahmejahr der Heizungsanlage aufzubewahren.
Kontakt | |
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Bauaufsicht | |
Peggy Noock | |
Telefon: | 06142 83-2272 |
Fax: | 06142 83-2265 |
E-Mail: | bauaufsicht@ruesselsheim.de |
Adresse
Marktplatz 4
65428 Rüsselsheim am Main
Anreise mit dem öffentlichen Nahverkehr
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Freitag: 8 bis 12 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 15 bis 18 Uhr
25.02.21
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