Im Flächennutzungsplan (FNP) wird dargestellt wie Flächen im Rüsselsheimer Stadtgebiet genutzt und wie freie Flächen städtebaulich weiter entwickelt werden können. Aus dem Plan kann abgelesen werden, wo im Stadtgebiet Wohnbau- oder Grünflächen sowie Flächen für Gewerbe, Industrie und Verkehr festgelegt sind. Etwa alle 15 Jahre wird der Plan fortgeschrieben und den baulichen Zielvorstellungen der Stadt angepasst. Der Plan ist für Behörden verbindlich, besitzt aber keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber Grundstückseigentümern.
Der Flächennutzungsplan (Vorbereitende Bauleitplanung) ist die Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen (Verbindliche Bauleitplanung). Im Gebiet des Planungsverbands Rhein-Main, heute Regionalverband FrankfurtRheinMain, besitzt der Regionale Flächennutzungsplan 2010 seit dem 17. Oktober 2011 Rechtskraft und löst den kommunalen Flächennutzungsplan ab. Dieser Plan geht aus den kommunalen Flächennutzungsplänen und dem Regionalplan Südhessen hervor.
Weitere Informationen
Internetseite: Regionaler Flächennutzungsplan
Internetseite: Regionalverband FrankfurtRheinMain
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Fachbereich Stadt- und Grünplanung | |
Bereich Stadtplanung | |
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Telefon: | 06142 83-2259 |
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E-Mail: | planungsrecht@ruesselsheim.de |
Susanne v. Kaphengst | |
Telefon: | 06142 83-2877 |
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