Bild: Rathaus Rüsselsheim am Main

Dienstleistungen A-Z

Fliegende Bauten

Fliegende Bauten sind nicht ortsfeste bauliche Anlagen, die wiederholt aufgestellt und zerlegt werden, beispielsweise Zelte, Imbissbuden, Fahrgeschäfte oder Bühnen. Vor dem erstmaligen Aufstellen und in Gebrauch nehmen von Fliegenden Bauten wird eine Ausführungsgenehmigung benötigt.

 
Die Ausführungsgenehmigung wird von der Bauaufsicht erteilt, in deren Bereich die antragstellende Person die Hauptwohnung oder die gewerbliche Niederlassung hat. Ist die Hauptwohnung oder die gewerbliche Niederlassung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, ist diejenige Bauaufsicht zuständig, in deren Bereich der Fliegende Bau erstmals aufgestellt und in Gebrauch genommen werden soll.

 
Mindestens drei Tage vor der jeweiligen Inbetriebnahme muss eine schriftliche Anzeige unter Vorlage des Prüfbuches bei der Bauaufsicht erfolgen.


Gebühren / Kosten
Gemäß Gebührensatzung der Stadt Rüsselsheim am Main vom 27.06.2019 und Verwaltungskostenverzeichnis Nummer 633 zur Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen vom 19. November 2012 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 484, 2013 Seite 44), zuletzt geändert durch Verordnung vom 28. Januar 2020 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 98).

Kontakt

Bauaufsicht

Telefon:

06142 83-2272

Fax:06142 83-2265
E-Mail:bauaufsicht@ruesselsheim.de

 

Adresse

Marktplatz 4

65428 Rüsselsheim am Main

Link zu Adresse im Stadtplan anzeigen

Link zu Anreise mit dem öffentlichen Nahverkehr

 

Telefonische Erreichbarkeit

Montag, Dienstag, Freitag: 8 bis 12 Uhr

Mittwoch: geschlossen

Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 15 bis 18 Uhr

 

Um Bearbeitungs- und Wartezeiten so kurz wie möglich zu halten, sind persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Bitte kontaktieren Sie uns dazu bitte zunächst telefonisch.