Bild: Rathaus Rüsselsheim am Main

Dienstleistungen A-Z

Förderung der Jugendarbeit der Vereine

Jugendgruppen und -abteilungen von Vereinen, Verbänden und Kirchengemeinden erhalten Zuschüsse zu ihren überfachlichen Aktivitäten, soweit sie – beziehungsweise ihre jeweilige Landesorganisation – nach Paragraf 75 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes als förderungsfähig anerkannt sind. Erforderlich ist darüber hinaus, dass eine Vereinbarung gemäß Paragraf 72a Abs. 2 und 4 SGB VIII geschlossen wurde.



Zuschüsse gibt es für Ferienlager, Freizeiten im In- und Ausland, Tagesseminare, Lehrgänge, Arbeitsgemeinschaften/Seminare, Studienfahrten, Internationale Jugendbegegnungen, Pauschalzuschüsse, Beschäftigungsmaterial und Gebrauchsgegenstände für die Jugendarbeit.

Formulare

Link zu Antrag auf Förderung von Jugendgruppen, -vereinen und -verbänden (PDF)

Link zu Vereinbarung zur Jugendarbeit (PDF)

Link zu Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit nach SGB VIII der Jugendgruppen, Jugendvereine und Jugendverbände (PDF)

Kontakt

Fachbereich Bildung und Betreuung/ Jugendförderung

Tanja Sommer
Telefon:06142 83-2101
Fax:06142 83-2110
E-Mail:

jugendfoerderung@ruesselsheim.de

 

Adresse

Dammgasse 7

65428 Rüsselsheim am Main

Link zu Adresse im Stadtplan anzeigen

Link zu Anreise mit dem öffentlichen Nahverkehr

 

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr

Donnerstag 16 bis 18 Uhr