Die Gewerbesteuer ist eine Betriebssteuer, die von den Kommunen erhoben wird. Jeder Gewerbebetrieb unterliegt dieser Steuer, sofern er im Inland betrieben wird. Dazu zählen auch ortsansässige Betriebe und Niederlassungen ortsfremder Betriebe. Nicht gewerbesteuerpflichtig sind Freiberufler wie Ärzte, Steuerberater oder Rechtsanwälte. Für Gewerbesteuerpflichtige gibt es einen gewährten Freibetrag, der sich für natürliche Personen und Personengesellschaften auf einen jährlichen Gewinn von etwa 24.500 Euro beläuft. Die Gewerbesteuer ist bei natürlichen Personen auf die tarifliche Einkommensteuer anrechenbar. Für Kapitalgesellschaften gilt kein Freibetrag. Das örtlich zuständige Finanzamt setzt auf der Basis des Gewerbeertrags (steuerrechtlicher Gewinn) einen Gewerbesteuermessbetrag fest. Die Gewerbesteuer errechnet sich durch Multiplikation dieses Wertes mit dem maßgeblichen Hebesatz, der von der Stadt oder Gemeinde in der Haushaltssatzung festgelegt wird. In Rüsselsheim beträgt der Hebesatz für die Gewerbesteuer 420 Prozent.
Zunächst werden die Bemessungsgrundlagen geprüft. Eventuell werden eigene Ermittlungen, Schätzungen und auch Festlegungen von Vorauszahlungen vorgenommen. Des Weiteren werden Nachforderungs- und Erstattungszinsen festgesetzt.
Nach der Festsetzung der Nachforderungs- und Erstattungszinsen werden die Gebührenbescheide mit dem Fälligkeitsdatum erstellt und verschickt.
Zu den weiteren Aufgaben gehört die Bearbeitung von Einwänden der Steuerpflichtigen gegen folgende Punkte:
Die Zahlungsabwicklung erfolgt durch die Stadtkasse ( Stadtkasse).
Kontakt | |
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Fachbereich Finanzen | |
Steuerangelegenheiten | |
Team Gewerbesteuer | |
Telefon: | 06142 83-2298 |
Fax: | 06142 83-2305 |
E-Mail: | steuern@ruesselsheim.de |
Adresse
Marktplatz 4
65428 Rüsselsheim am Main
Anreise mit dem öffentlichen Nahverkehr
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 9 bis 12 Uhr
Donnerstag: 16 bis 18 Uhr
01.06.23
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