Die städtische Liegenschaftsverwaltung kauft, verkauft oder tauscht bebaute und unbebaute Grundstücke im Rahmen der Aufgaben für eine zielgerichtete Stadtentwicklung.
Benötigte Unterlagen
Haben Sie ein bestimmtes Kaufgesuch oder Verkaufsangebot gegenüber der Stadt Rüsselsheim, sollten Sie das betreffende Grundstück möglichst genau beschreiben. Dazu zählen Angaben wie zum Beispiel Gemarkung, Flur, Flurstück, Lagebezeichnung (Straßenname etc.).
Im Falle eines allgemeinen Kaufgesuchs sollten Sie angeben, wie groß das gesuchte Grundstück sein soll. Auch sollten Sie Angaben zur geplanten Nutzung machen.
Hinweis
Da es sich bei Grundstücksgeschäften in der Regel um sehr wichtige Anliegen handelt, möchten wir Sie um eine Terminvereinbarung für ein persönliches Gespräch bitten. So können wir Ihre Fragen ausführlich sowie direkt klären und Sie umfassend informieren. Der Vergabe beziehungsweise dem Erwerb von Erbbaurechten müssen die städtischen Gremien zustimmen.
Gebühren / Kosten
Diese städtische Dienstleistung ist kostenfrei. Erst bei der Beurkundung eines Kauf – oder Tauschvertrages fallen neben dem Kaufpreis unter anderem Notar- und Gerichtskosten an.
Kontakt | |
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Magistrat der Stadt Rüsselsheim | |
Fachbereich Strategische Planung und Stadtentwicklung | |
N.N. | |
Telefon: | 06142 83-2336 |
Fax: | 06142 83-2034 |
Petra Kläser | |
Telefon: | 06142 83-2221 |
Fax: | 06142 83-2034 |
E-Mail: | |
Adresse
Marktplatz 6
65428 Rüsselsheim am Main
Anreise mit dem öffentlichen Nahverkehr
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag: 9 bis 12 Uhr
Donnerstag: 16 bis 18 Uhr