Bild: Rathaus Rüsselsheim am Main

Dienstleistungen A-Z

Grundstücksteilungen

Die grundbuchmäßige Teilung eines bebauten oder eines für die Bebauung bauaufsichtlich zugelassenen Grundstücks erfordert zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen Genehmigung der Bauaufsicht, einer Unbedenklichkeitsbescheinigung einer Vermessungsstelle nach Paragraf 15 Absatz 2 Satz 1 Hessisches Vermessungs- und Geoinformationsgesetz oder der Erklärung, dass es keiner Genehmigung nach Paragraf 7 Hessische Bauordnung bedarf (Negativzeugnis).

Weitere Informationen und benötigte Unterlagen
Link zu Internetseite: Hessisches Wirtschaftsministerium

Gebühren / Kosten

Gemäß Gebührensatzung der Stadt Rüsselsheim am Main vom 27.06.2019 und Verwaltungskostenverzeichnis Nummer 644, 6441 bis 6443 zur Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen vom 19. November 2012 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 484, 2013 Seite 44), zuletzt geändert durch Verordnung vom 28. Januar 2020 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 98).

Kontakt

Bauaufsicht

Telefon:06142 83-2272
Fax:06142 83-2265
E-Mail:bauaufsicht@ruesselsheim.de

 

Adresse

Marktplatz 4

65428 Rüsselsheim am Main

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Link zu Anreise mit dem öffentlichen Nahverkehr

 

Telefonische Erreichbarkeit

Montag, Dienstag, Freitag: 8 bis 12 Uhr

Mittwoch: geschlossen

Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 15 bis 18 Uhr

 

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