Sie haben Kinder unter 18 Jahren?
Dann können Sie Kinder-Geld bekommen.
Stellen Sie einen Antrag bei der Familien-Kasse.
Ihr Kind ist über 18?
Ihr Kind verdient noch kein eigenes Geld?
Vielleicht bekommen Sie länger Kinder-Geld.
Fragen Sie bei der Familien-Kasse nach.
Sie bekommen schon Kinder-Geld für Ihr Kind.
Aber Sie verdienen nur sehr wenig.
Vielleicht bekommen Sie den Kinder-Zuschlag?
Sie können einen Antrag stellen.
Fragen Sie bei der Familien-Kasse.
Kinder-Geld und Kinder-Zuschlag bekommen Sie
von der Familien-Kasse.
Stellen Sie dort den Antrag.
Sie haben Fragen zum Kinder-Geld
oder zum Kinder-Zuschlag.
Sie können uns anrufen:
Telefon: 08 004 55 55 30
Die Anrufe kosten nichts.
Sie leben alleine mit Ihren Kindern.
Sie sind allein erziehend.
Der andere Eltern-Teil lebt nicht bei Ihnen.
Der andere Eltern-Teil bezahlt
keinen Unterhalt für die Kinder.
Unterhalt ist Geld für die Kinder.
Aber Sie brauchen den Unterhalt.
Dafür gibt es eine Abteilung im Amt.
Die Abteilung heißt: Beistandschaft.
Die Mitarbeiter bei der Beistandschaft helfen Ihnen.
Die Mitarbeiter prüfen:
Kann der andere Eltern-Teil Unterhalt zahlen?
Die Mitarbeiter schreiben an den anderen Eltern-Teil:
Der Unterhalt für Kinder muss bezahlt werden.
Die Mitarbeiter passen auf:
Zahlt der andere Eltern-Teil auch immer den Unterhalt?
Der andere Eltern-Teil zahlt
den Unterhalt nicht oder nicht immer.
Dann verklagt das Amt den Eltern-Teil.
Ein Gericht entscheidet:
Muss der andere Eltern-Teil Unterhalt zahlen?
Adresse:
Fach-Bereich Jugend und Senioren
Beistandschaft
Mainstraße 7
65428 Rüsselsheim am Main
Telefonnummern:
06 142 83 21 44
06 142 83 21 52
06 142 83 20 90
06 142 83 22 24
Sie leben alleine mit Ihren Kindern.
Sie sind allein erziehend.
Der andere Eltern-Teil lebt nicht bei Ihnen.
Der andere Eltern-Teil bezahlt
keinen Unterhalt für die Kinder.
Vielleicht kann der andere Eltern-Teil
keinen Unterhalt zahlen.
Dann können Sie einen Antrag stellen:
Auf Unterhalts-Vorschuss.
Das heißt: das Amt bezahlt den Unterhalt.
Das Amt fordert das Geld
vom anderen Eltern-Teil zurück.
Adresse:
Fach-Bereich Kinder-Schutz und Jugend-Hilfe
Unterhalts-Vorschuss-Stelle
Mainstraße 7
65428 Rüsselsheim am Main
Telefonnummern:
06 142 83 21 53
06 142 83 21 51
E-Mail: unterhaltsvorschussstelle@ruesselsheim.de
Sie wohnen in Rüsselsheim.
Ihr Kind fährt mit dem Bus zur Schule.
Der Schulweg ist länger als 3 Kilometer.
Dann können Sie einen Antrag stellen.
Das Amt kann die Fahrt zur Schule bezahlen.
Bis Ihr Kind die 10. Klasse abgeschlossen hat.
Weitere Informationen gibt es beim Amt.
Adresse:
Fach-Bereich Bildung und Betreuung
Ferdinand-Stuttmann-Straße 15 (City Forum Eichsfeld)
65428 Rüsselsheim am Main
Telefon: 06142 83-2719
Sie sind Schüler oder Student.
Sie haben nur wenig Geld.
Dann können Sie einen Antrag auf BAföG stellen.
BAföG heißt:
Bundes-Ausbildungs-Förderungs-Gesetz.
Das ist ein deutsches Gesetz für Schüler
oder Studenten.
Hier können Sie BAföG beantragen
Sie stellen den Antrag für das BAföG.
Bei dem BAföG-Amt für Schüler.
Oder bei dem BAföG-Amt für Studenten.
Amt für Schüler:
BAföG Amt
Kreis-Verwaltung Groß-Gerau
Wilhelm-Seipp-Straße 15
64521 Groß-Gerau
Telefon: 06 15 2 98 96 85
E-Mail: bafoeg@kreisgg.de
Amt für Studenten
Gehen Sie zu dem Studenten-Werk
an Ihrer Uni oder Hoch-Schule.
Jede Uni oder Hoch-Schule gehört
zu einem Studenten-Werk.
Dort können Sie den Antrag auf BAföG stellen.