Sie sind hier: Hilfen und Angebote > Parken

Park-Ausweise

Grafik: Grünes Auto

Park-Ausweis

Sie brauchen einen Park-Ausweis

für Ihre Wohn-Gegend?
Den Antrag für den Park-Ausweis stellen Sie beim:
Fachbereich Sicherheit und Ordnung.
Der Park-Ausweis kostet 7,50 Euro für 3 Monate.


Grafik: Älterer, großer Schwerbehinderten-Ausweis mit Musterangaben

Sie haben eine Schwer-Behinderung?

Dann können Sie einen besonderen

Park-Ausweis bekommen.
Wenn Sie die Bedingungen dafür erfüllen.
Damit können Sie auf

Park-Plätzen für Behinderte parken.

Sie fahren nicht selber Auto.
Aber Sie sind Beifahrer mit Behinderung?
Dann können Sie den Park-Ausweis auch bekommen.
Sie müssen selber keinen Führerschein haben.
Den Park-Ausweis müssen Sie

gut sichtbar ins Auto legen.
Das Schreiben zu dem Park-Ausweis müssen Sie

immer dabei haben.


Foto: Europäischer Parkausweis für Behinderte mit Rollstuhl-Fahrer-Symbol und Europa-Emblem

Blauer Park-Ausweis

Der Ausweis ist für Menschen

mit einer schweren Geh-Behinderung.
Damit dürfen Sie auf

Schwer-Behinderten-Parkplätzen parken.
Auf den Park-Plätzen ist das Zeichen

für einen Roll-Stuhl.
Der Park-Ausweis gilt in allen Länder der EU.                    
Die EU ist die Europäische Union.
Dazu gehören viele Länder in Europa.

Sie dürfen auch:

  • 3 Stunden im eingeschränkten Halte-Verbot parken.
  • In manchen verkehrs-beruhigten Straßen parken.
  • 3 Stunden auf Bewohner-Park-Plätzen parken.


Der blaue Ausweis kostet nichts.


Foto: Deutscher Parkausweis für Behinderte Menschen

Oranger Parkausweis

Der Park-Ausweis ist für

Menschen mit einer schweren Behinderung.
Der orange Park-Ausweis gilt nur in Deutschland.            
Der orange Park-Ausweis kostet nichts.

Sie dürfen auch:

  • 3 Stunden im eingeschränkten Halte-Verbot parken.
  • In manchen verkehrs-beruhigten Straßen parken.
  • 3 Stunden auf Bewohner-Park-Plätzen parken.
Grafik: Frau mit erhobenem Zeigefinger in rotem Dreieck

Aber: Sie dürfen nicht

auf Schwer-Behinderten-Park-Plätzen parken.
Das sind Park-Plätze mit dem Rollstuhl-Fahrer-Zeichen.
Das ist nur mit dem blauen Park-Ausweis erlaubt.

Der orange Ausweis kostet nichts.


Grafik: Tastentelefon, Computerbildschirm und Brief mit Umschlag

Infos zum Park-Ausweisen bekommen Sie beim:
Fach-Bereich Sicherheit und Ordnung,
Bereich Gewerbe, Ordnung und Straßen-Verkehr.

 

Adresse:
Ludwig-Dörfler-Allee 4
65428 Rüsselsheim am Main
Telefon: 06 142 83 24 57
Telefon: 06 142 83 24 55
E-Mail: stvo@ruesselsheim.de