Die Zuständigkeit für den Hochwasserschutz liegt grundsätzlich bei den Gemeinden, die für die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft, die Bauleitplanung und die Gefahrenabwehr verantwortlich sind.
In der Bundesrepublik Deutschland sind die einzelnen Bundesländer für Planungen im Zusammenhang mit dem Hochwasserschutz zuständig. Das betrifft insbesondere flussnahe Gebiete. Dabei unterstützt das Land die Gemeinden bei ihren Vorhaben durch Bereitstellung von vorhandenen Planungsdaten.
Bei Fragen zum Thema Hochwasserschutz wenden Sie sich an die Gemeinde und die örtliche Feuerwehr.
Weitere Informationen
Internetseite: Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG)
- Thema Hochwasser
Die lagegenaue Hochwassergefahr wird sehr deutlich auch unter diesem Link angezeigt:
Hochwasserrisikomanagement (HWRM) in Hessen
Kontakt | |
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Fachbereich Sicherheit und Ordnung | |
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Andreas Lanzrath | |
Telefon: | 06142 83-2452 |
Fax: | 06142 83-2440 |
E-Mail: | andreas.lanzrath@ruesselsheim.de |
Marcus Panhans | |
Telefon: | 06142 83-2459 |
Fax: | 06142 83-2440 |
E-Mail: | |
Adresse
Ludwig-Dörfler-Allee 4
65428 Rüsselsheim am Main
Anreise mit dem öffentlichen Nahverkehr
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Freitag: 8 bis 12 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 15 bis 18 Uhr
12.09.23
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Temperatur 27.4 °C |
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Wind Ø 0.0 Km/h aus NO |
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Luftdruck 1005.3 hPa |
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Regenmenge 0.0 mm |
Ein Service in Kooperation
mit der Hochschule RheinMain