Wahlen und Politik

Grafik: Großer Personal-Ausweis in grün

Sie wählen die Politiker für die Stadt Rüsselsheim.

Das heißt Kommunal-Wahl.

Sie dürfen wählen:
Wenn Sie mindestens 18 Jahre alt sind.
Wenn Sie in Rüsselsheim wohnen.
Wenn Sie einen deutschen Pass haben.
Oder wenn Sie EU-Bürger sind.

  •     Die EU ist die Europäische Union.
  •     Viele Länder in Europa gehören dazu.


Diese Wahlen gibt es für die Stadt Rüsselsheim:

  1. Die Wahl der Stadtverordneten-Versammlung.
  2. Die Wahl vom Ober-Bürgermeister
  3. Die Wahl der Orts-Beiräte

Ein Mann in einem Anzug hält an einem Rednerpult eine Rede.

1. Stadt-Verordneten-Versammlung

Stadt-Verordnete sind Politiker.

Die Stadt-Verordneten arbeiten ehrenamtlich.
Sie bekommen keinen Lohn für Ihre Arbeit.
Die Stadt-Verordneten treffen sich.

 

Die Stadt-Verordneten besprechen wichtige Dinge.
Zum Beispiel:

  • Den Bau neuer Kinder-Tagesstätten.
  • Regeln in der Stadt.

 

Das ist die Stadt-Verordneten-Versammlung.

Rüsselsheim hat 45 Stadt-Verordnete.
Die Stadt-Verordneten werden alle 5 Jahre neu gewählt.

 

 

2. Wahl vom Ober-Bürgermeister

Der Ober-Bürgermeister ist der Chef

der Stadt-Verwaltung.
Der Ober-Bürgermeister wird alle 6 Jahre neu gewählt.

 

 

3. Wahl der Orts-Beiräte

In Rüsselsheim gibt es 2 Orts-Beiräte:

  • Einen Beirat in Bauschheim.
  • Einen Beirat in Königstädten.

 

Orts-Beiräte kümmern sich um die Aufgaben

in den Orts-Teilen.
Die Orts-Beiräte sind ehrenamtliche Politiker.
Orts-Beiräte werden zusammen mit

den Stadtverordneten gewählt.

 

 


Grafik: Hand wirft einen Zettel in eine braune Urne. Daneben ist ein aufgeklappter Wahlzettel mit einem Kreuz zu sehen.

Wahl-Amt

Das Wahl-Amt bereitet alle Wahlen vor.
Die Bürger bekommen eine Wahl-Benachrichtigung.
Die Wahl-Benachrichtigung ist ein Brief.
Den Brief bekommen alle, die wählen dürfen.
In dem Brief steht:

  • Wo ist die Wahl?
  • Wann ist die Wahl?
Grafik: Brief mit Umschlag

Brief-Wahl

Sie können am Wahl-Tag nicht zur Wahl gehen?
Aber Sie wollen trotzdem wählen.
Dafür gibt es die Brief-Wahl.

 

Sie stellen beim Wahl-Amt einen Antrag

für die Brief-Wahl.
Das Wahl-Amt schickt Ihnen

den Wahl-Schein für die Brief-Wahl.
Sie füllen den Wahl-Schein zuhause aus.
Dann schicken Sie den Wahl-Schein

wieder an das Wahl-Amt.

 

Das machen Sie vor der normalen Wahl.
Oder Sie kommen ins Wahl-Amt.
Dort können Sie direkt wählen.

Grafik: Computerbildschirm mit Tastatur und Maus sowie Tastentelefon

Sie haben Fragen zu Wahlen in Rüsselsheim?
Sie können im Wahl-Amt anrufen.
Oder eine E-Mail schreiben.
Telefon: 06 14 2 83 24 18
E-Mail: wahlamt@ruesselsheim.de