Aktueller Hinweis:
Aufgrund der aktuellen Situation ist die persönliche Vorsprache in unserem Dienstgebäude nicht möglich. Die Einsendung von Unterlagen kann per Post oder per E-Mail an bussgeldstelle@ruesselsheim.de erfolgen. Wir beraten Sie auch gerne telefonisch.
Neben der Polizei überwachen die Kommunen auf ihrem jeweiligen Gebiet sowohl den ruhenden als auch den fließenden Verkehr. Die Zuständigkeit kommunaler Verkehrsüberwachungen liegt bei den Ordnungsämtern der Städte und Gemeinden. Eingeleitete Ordnungswidrigkeitsverfahren, wie zum Beispiel auch im Bereich des Gewerbe- oder Melderechts, werden durch Zahlung eines Verwarnungsgelds abgeschlossen oder durch Bußgeldbescheide geahndet.
Voraussetzung für eine Privatanzeige:
Das Vergehen hat mich persönlich beeinträchtigt. Das Vergehen darf ausschließlich im ruhenden Verkehr begangen worden sein. Zum Beispiel:
Anonyme Anzeigen können nicht eingeleitet werden.
Formular
Privatanzeige bei Verkehrsordnungswidrigkeiten (PDF)
Online-Anhörung
Wer aufgrund einer Ordnungswidrigkeit in Rüsselsheim verwarnt wird, kann sich auch per Online-Anhörung zum vorgeworfenen Verstoß äußern. Betroffene erhalten zusammen mit der schriftlichen Verwarnung einen QR-Code oder gelangen über einen Link zu einer Internetseite, in der nach Eingabe der entsprechenden Daten die Beweismittel eingesehen und auf das Verwarnungsschreiben geantwortet werden kann.
Kontakt | |
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Fachbereich Sicherheit und Ordnung | |
Bereich Sicherheit und Stadtpolizei Bußgeldstelle | |
Kersten Hirschmüller | |
Telefon: | 06142 83-2454 |
Fax: | 06142 83-2401 |
E-Mail: | |
Linda Pregler | |
Telefon: | 06142 83-2446 |
Fax: | 06142 83-2401 |
E-Mail: | |
Adresse
Ludwig-Dörfler-Allee 4
65428 Rüsselsheim am Main
Anreise mit dem öffentlichen Nahverkehr
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Freitag: 8 bis 12 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 15 bis 18 Uhr
12.09.23
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Temperatur 27.4 °C |
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Wind Ø 0.0 Km/h aus NO |
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Luftdruck 1005.3 hPa |
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Regenmenge 0.0 mm |
Ein Service in Kooperation
mit der Hochschule RheinMain