Die Änderung von Halterangaben bei Umzug oder Namensänderung müssen unverzüglich der Zulassungsbehörde mitgeteilt werden. Die Umschreibung der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) bei Umzug innerhalb des Kreisgebiets und bei Beibehaltung des Kennzeichens kann auch bei der Meldebehörde erfolgen.
Benötigte Unterlagen
Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
Gebühren / Kosten
Die Gebühr beträgt 11,10 Euro.