Die Änderung von Halterangaben bei Umzug oder Namensänderung müssen unverzüglich der Zulassungsbehörde mitgeteilt werden. Die Umschreibung der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) bei Umzug innerhalb des Kreisgebiets und bei Beibehaltung des Kennzeichens kann auch bei der Meldebehörde erfolgen.
Benötigte Unterlagen
Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
Gebühren / Kosten
Die Gebühr beträgt elf Euro.
Aktueller Hinweis: Erreichbarkeit der Stadtbüros
Die Dienststellen und Einrichtungen der Stadtverwaltung können aufgrund der Vorkehrungen gegen das Corona-Virus nur nach vorheriger Terminvergabe aufgesucht werden. Der Erstkontakt muss grundsätzlich telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Nur in einem dringenden Bedarfsfall wird danach ein persönlicher Termin vergeben.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtbüros sind für die Terminabsprachen telefonisch Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr sowie Montag bis Donnerstag von 14 bis 18 Uhr zu erreichen. Sie können auch eine E-Mail an buergerservice@ruesselsheim.de schreiben.
Persönliche Termine, die nach Dringlichkeit des Anliegens vergeben werden, sind erst nach vorheriger Vereinbarung möglich.
Kontakt | |
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Fachbereich Bürgerservice und Wahlen | |
InnenStadtbüro | |
Telefon: | 06142 83-2940 |
Fax: | 06142 83-2949 |
E-Mail: | buergerservice@ruesselsheim.de |
Adresse
Mainstraße 7
65428 Rüsselsheim am Main
Anreise mit dem öffentlichen Nahverkehr
Öffnungszeiten
Montag: 7 bis 13 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr
Freitag: 7 bis 12 Uhr
Samstag: 9 bis 13 Uhr
Diese Dienstleistung wird auch in unserem Stadtbüro im Stadtteil Dicker Busch angeboten.
18.05.22
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Wind Ø 0.0 Km/h aus N |
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Luftdruck 1017.5 hPa |
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Regenmenge 0.0 mm |
Ein Service in Kooperation
mit der Hochschule RheinMain