Bild: Rathaus Rüsselsheim am Main

Dienstleistungen A-Z

Kfz Zulassungsbescheinigung ändern

Die Änderung von Halterangaben bei Umzug oder Namensänderung müssen unverzüglich der Zulassungsbehörde mitgeteilt werden. Die Umschreibung der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) bei Umzug innerhalb des Kreisgebiets und bei Beibehaltung des Kennzeichens kann auch bei der Meldebehörde erfolgen.

 

Benötigte Unterlagen

Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)

 

Gebühren / Kosten

Die Gebühr beträgt 11,10 Euro.

 

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