Die Änderung von Halterangaben bei Umzug oder Namensänderung müssen unverzüglich der Zulassungsbehörde mitgeteilt werden. Die Umschreibung der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) bei Umzug innerhalb des Kreisgebiets und bei Beibehaltung des Kennzeichens kann auch bei der Meldebehörde erfolgen.
Benötigte Unterlagen
Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
Gebühren / Kosten
Die Gebühr beträgt 11,10 Euro.
01.06.23
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Temperatur 15.6 °C |
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Wind Ø 0.0 Km/h aus NO |
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Luftdruck 1016.0 hPa |
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Regenmenge 0.0 mm |
Ein Service in Kooperation
mit der Hochschule RheinMain