Wer Kinder in Tagespflege betreuen will, benötigt eine umfassende Qualifizierung. In Anlehnung an die "Fachlichen Empfehlungen zur Qualität von Kinderbetreuung in der Tagespflege Hessen" bieten Ihnen die vhs Rüsselsheim in Kooperation mit dem Fachbereich Bildung und Betreuung der Stadt Rüsselsheim eine Grund- und Aufbauqualifizierung hierzu an.
Im Zusammenhang mit den neuen gesetzlichen Bestimmungen zur Kindertagespflege gemäß Paragraf 23 des Achten Sozialgesetzbuches hat der Fachbereich Bildung und Betreuung der Stadt Rüsselsheim sein Anerkennungsverfahren für Tagespflegepersonen den neuen gesetzlichen Bestimmungen angepasst. Um als Tagespflegeperson tätig werden zu können, benötigen Sie ab dem ersten betreuten Kind, eine Pflegeerlaubnis nach Paragraf 43 des Achten Sozialgesetzbuches, die ausschließlich vom Jugendamt ausgestellt werden kann. Darüber hinaus wird eine verpflichtende Teilnahme an einem Qualifizierungs- und Fortbildungsprogramm vorausgesetzt.
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Fachbereich Bildung und Betreuung
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