Allgemeine Informationen
Am 14. März 2021 finden in Rüsselsheim am Main Wahlen
statt.
Darüber hinaus wird der Kreistag im Landkreis Groß-Gerau neu gewählt.
Zum ersten Mal wird zeitgleich mit den allgemeinen Kommunalwahlen
die Wahl zum Ausländerbeirat durchgeführt.
Laut Hauptsatzung der Stadt Rüsselsheim am Main werden für
gewählt.
Das Wahlsystem ist ein mit Personenwahl verbundenes Verhältniswahlsystem.
Alle Wahlberechtigten besitzen so viele Stimmen, wie Sitze zu vergeben sind.
Die Wahlberechtigten können dabei Bewerberinnen und Bewerbern bis zu drei Stimmen geben (Kumulieren) und die Stimmen auf Kandidatinnen und Kandidaten aus verschiedenen Wahlvorschlägen (Parteien und Wählergemeinschaften) verteilen (Panaschieren).
Wird dagegen nur ein einziger Wahlvorschlag zugelassen, wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt.
Die Wahlzeit beträgt fünf Jahre.
Für die Wahl der Stadtverordnetenversammlung und die Wahl des Ausländerbeirates bildet das gesamte Stadtgebiet Rüsselsheim am Main den Wahlkreis.
Für die Wahl der beiden Ortsbeiräte Bauschheim beziehungsweise Königstädten ist der jeweilige Ortsbezirk der Wahlkreis.
Als ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer haben Sie als Wahlberechtigte die Möglichkeit, sich aktiv an unserer Demokratie zu beteiligen. Und nur mit dieser Unterstützung können Wahlen durchgeführt werden. Dies gilt auch für die Kommunalwahlen am Sonntag, 14. März 2021. Dann werden in Rüsselsheim am Main die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung, der Ortsbeiräte in Königstädten und Bauschheim und erstmals zeitgleich die Ausländerbeiratswahl durchgeführt. Darüber hinaus findet die Wahl zum Kreistag des Kreises Groß-Gerau statt.
Nachfolgende Informationen geben Ihnen einen Einblick in die Arbeit unserer Wahlvorstände.
Wer kann ehrenamtlich in einem Wahlvorstand mitarbeiten?
Alle, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, die deutsche oder die Staatsangehörigkeit eines der übrigen Mitgliedstaaten der EU besitzen und seit mindestens
6 Wochen ihre Hauptwohnung in Rüsselsheim am Main haben. Bei der Tätigkeit als Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer handelt es sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit, zu deren Übernahme jede und jeder Wahlberechtigte verpflichtet werden kann.
Welche Aufgaben haben die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer?
Im allgemeinen Wahlbezirk begleiten die Wahlvorstände tagsüber den Ablauf der Wahlhandlung im Wahllokal. Im Briefwahlbezirk werden von den Briefwahlvorständen die Wahlbriefe zugelassen.
Am Wahlabend werden sogenannte Trendergebnisse ermittelt und vorbereitende Arbeiten für die weitere Ergebnisermittlung, die in den Tagen nach der Wahl von Auszählungswahlvorständen fortgesetzt wird, erledigt.
Wie lange dauert der Arbeitseinsatz?
Die Tätigkeit erfolgt im allgemeinen Wahlbezirk ganztägig – bei freier Pausenregelung durch die Wahlvorstände. Zur Ermittlung des Trendergebnisses am Wahlabend müssen alle Mitglieder des Wahlvorstandes anwesend sein. Im Briefwahlbezirk treffen sich die Mitglieder am Nachmittag zur Zulassung der Wahlbriefe. Nach Ende der Wahlzeit um 18 Uhr beginnt die Ermittlung der vorläufigen Ergebnisse. Die Tätigkeit am Abend kann einige Stunden in Anspruch nehmen.
Welche Entschädigung erhalten ehrenamtlich Tätige für ihre Mitarbeit?
Als Aufwandsentschädigung erhalten Sie ein sogenanntes Erfrischungsgeld, das Ihnen nach dem Wahltag per Banküberweisung ausgezahlt wird.
Je nachdem, wie Sie eingesetzt werden, beläuft sich die Entschädigung auf 35 bis 50 Euro.
Wie werden die Mitglieder der Wahlvorstände über Ihren Einsatz informiert?
Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer erhalten rechtzeitig ein formales Berufungsschreiben mit allen wichtigen Informationen zu Ihrem Einsatz und Ihrer Tätigkeit.
Hinweis zur Corona-Pandemie:
Die Gesundheit der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer liegt uns am Herzen.
Das Wahlamt wird Maßnahmen zum bestmöglichen Schutz aller Mitwirkenden ergreifen.
Wir freuen uns, wenn Sie sich freiwillig zur Mitarbeit in einem Wahlvorstand bei uns melden.
Bitte verwenden Sie hierzu unser Online-Formular oder melden Sie sich telefonisch bei unserem Wahlteam oder per E-Mail an wahlamt@ruesselsheim.de.
Wahlberechtigt für die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung und zu den Ortsbeiräten der Ortsbezirke Bauschheim und Königstädten sind Einwohnerinnen und Einwohner, die am Wahltag
Bei Inhaberinnen und Inhabern von Haupt- und Nebenwohnungen im Sinne des Melderechts gilt der Ort der Hauptwohnung als Wohnsitz.
Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt.
Wahlberechtigt für die Ausländerbeiratswahl sind die ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner, die am Wahltag
Bei Inhaberinnen und Inhabern von Haupt- und Nebenwohnungen im Sinne des Melderechts gilt der Ort der Hauptwohnung als Wohnsitz.
Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt.
Diese Erläuterungen sind nur eine Hilfestellung, rechtlich verbindlich sind die entsprechenden Rechtsvorschriften und die vorgeschriebenen amtlichen Bekanntmachungen.
Das Aufstellen und Einreichen von Wahlvorschlägen ist an wahlrechtliche Voraussetzungen gebunden. Bei dem Aufstellen der Wahlvorschläge ist ein hohes Maß an Sorgfalt und Genauigkeit notwendig. Nur wenn alle Unterlagen form- und fristgerecht vorliegen, kann ein Wahlvorschlag zugelassen werden.
Öffentliche Aufforderung für das Einreichen von Wahlvorschlägen
Nach Bestimmung des Wahltages fordert die Wahlleiterin der Stadt Rüsselsheim am Main durch öffentliche Bekanntmachung zur Einreichung von Wahlvorschlägen auf.
In der "Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen" werden rechtsverbindlich die gesetzlichen Erfordernisse für Wahlvorschläge genannt.
Den vollständigen Text dieser Bekanntmachung können Sie hier einsehen: Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die allgemeinen Kommunalwahlen am 14.03.2021 (PDF)
Wahlkreis
Den Wahlkreis für die Stadtverordneten- und Ausländerbeiratswahl bildet das gesamt Stadtgebiet Rüsselsheim am Main. Für die Ortsbeiratswahlen in Konigstädten und Bauschheim bildet der jeweilige Ortsbezirk den Wahlkreis.
Zahl der zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter
Stadtverordnetenversammlung: 45
Ausländerbeirat: 21
Ortsbeiräte (jeweils): 9
Ablauf der einzelnen Arbeitsschritte bis zur Einreichung des Wahlvorschlags
Besonderheiten bei der Ausländerbeiratswahl
Werden Deutsche für die Ausländerbeiratswahl aufgestellt, muss mit dem Wahlvorschlag eine beglaubigte Kopie der Einbürgerungsurkunde eingereicht werden.
Deutsche, die zugleich eine ausländische Staatsbürgerschaft besitzen, haben dies in geeigneter Weise glaubhaft zu machen.
Amtliche Vordrucke stellen wir Ihnen auf der Homepage der Stadt Rüsselsheim am Main unter zur Verfügung. Diese finden Sie auf dieser Seite im Untermenü "Einreichen von Wahlvorschlägen".
Das Formblatt für eine Unterstützungsunterschrift (Vordruck KW Nr. 7) erhalten Parteien und Wählergruppen auf Anforderung ausschließlich vom Wahlamt.
Benötigt eine Partei oder Wählergruppe Unterstützungsunterschriften, sind mindestens zweimal so viele erforderlich wie Vertreterinnen und Vertreter zu wählen sind. Jede und jeder Wahlberechtigte darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Diese müssen zum Zeitpunkt der Unterschriftsleistung wahlberechtigt sein.
Alle Vordrucke dürfen nur ausgefüllt, inhaltlich aber nicht verändert werden.
Aufstellung der Wahlvorschläge
Wahlvorschläge können nur von Parteien im Sinne des Artikel 21 des Grundgesetzes und von Wählergruppen eingereicht werden.
Als Bewerberin oder Bewerber einer Partei oder Wählergruppe kann in einem Wahlvorschlag nur benannt werden, wer
- in einer Mitgliederversammlung der Partei oder Wählergruppe im Wahlkreis
oder
- in einer Versammlung der von den Mitgliedern der Partei oder Wählergruppe im Wahlkreis aus ihrer Mitte gewählten Vertreterinnen beziehungsweise Vertreter (Vertreterinnen- / Vertreterversammlung)
in geheimer Abstimmung aufgestellt und deren Reihenfolge im Wahlvorschlag festgelegt worden ist.
Vertrauenspersonen
Im Rahmen der Versammlung müssen eine Vertrauensperson und eine stellvertretende Vertrauensperson benannt werden. Diese müssen nicht wahlberechtigt sein.
Es wird dringend empfohlen, auf die Benennung der Vertrauenspersonen besondere Sorgfalt zu legen und nur ausreichend qualifiziert und während der Wahlvorbereitung auch zeitlich verfügbare Personen auszuwählen.
Nur die Vertrauensperson und die stellvertretende Vertrauensperson, jede für sich, sind berechtigt, verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag abzugeben und entgegenzunehmen.
Mit einer fehlerhaften Bestellung von Vertrauenspersonen riskiert die Partei oder Wählergruppe, dass sie über keine zur Unterzeichnung ihres Wahlvorschlags Befugten verfügt, so dass die Einreichung eines zulassungsfähigen Wahlvorschlags gefährdet ist.
Personalien der Bewerberinnen und Bewerber
Bitte achten Sie auf korrekte und vollständige Angaben zu den Personalien und den Angaben zu Beruf bzw. Stand. Diese Angaben zu den Personen sollen auf allen Vordrucken gleich lauten und sind Grundlage bei der Zulassung der Wahlvorschläge, für deren öffentliche Bekanntmachung
und für den Stimmzettel.
Einreichung der Wahlvorschläge
Wahlvorschläge (mit allen Anlagen) sind spätestens 4. Januar 2021, 18 Uhr bei der Wahlleiterin der Stadt Rüsselsheim am Main schriftlich und im Original einzureichen. Bitte vereinbaren Sie zur Abgabe Ihres Wahlvorschlags einen Termin mit dem Wahlamt. Verspätet eingegangene Wahlvorschläge können vom Wahlausschuss nicht zugelassen werden.
Wahlausschuss
Über die Zulassung der Wahlvorschläge entscheidet der Wahlausschuss in öffentlicher Sitzung am 15. Januar 2021.
Die Wahl erfolgt auf Grund von Wahlvorschlägen, die den gesetzlichen Erfordernissen der Paragrafen 10 bis 13 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) entsprechen müssen. Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes und von Wählergruppen eingereicht werden.
Eine Partei oder Wählergruppe kann in jedem Wahlkreis nur einen Wahlvorschlag einreichen.
Die Verbindung von Wahlvorschlägen mehrerer Parteien oder Wählergruppen ist unzulässig (Paragraf 10 Absatz 1 bis 4 Kommunalwahlgesetz).
Wählbar als Stadtverordnete oder Stadtverordneter beziehungsweise Mitglied des Ortsbeirats sind die Wahlberechtigten, die am Wahltag
Bei Inhaberinnen und Inhabern von Haupt- und Nebenwohnungen im Sinne des Melderechts gilt der Ort der Hauptwohnung als Wohnsitz. Nicht wählbar ist, wer infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.
Wählbar als Mitglied des Ausländerbeirats sind die wahlberechtigten ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner, die am Wahltag
Wählbar als Mitglied des Ausländerbeirats sind unter den genannten Voraussetzungen auch Deutsche im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die diese Rechtsstellung als ausländische Einwohnerin oder ausländischer Einwohner im Inland erworben haben oder die zugleich eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen.
Bei Inhaberinnen und Inhabern von Haupt- und Nebenwohnungen im Sinne des Melderechts gilt der Ort der Hauptwohnung als Wohnsitz. Nicht wählbar ist, wer infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.
Das Aufstellen und Einreichen von Wahlvorschlägen ist an wahlrechtliche Voraussetzungen gebunden. Bei dem Aufstellen der Wahlvorschläge ist ein hohes Maß an Sorgfalt und Genauigkeit notwendig. Nur wenn alle Unterlagen form- und fristgerecht vorliegen, kann ein Wahlvorschlag zugelassen werden.
Nach Bestimmung des Wahltages fordert die Wahlleiterin der Stadt Rüsselsheim am Main durch öffentliche Bekanntmachung zur Einreichung von Wahlvorschlägen auf.
Wahlvorschläge können nur von politischen Parteien und Wählergruppen eingereicht werden. Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber gibt es bei Kommunalwahlen nicht.
Bei der Aufstellung sollen nach Möglichkeit Frauen und Männer gleichermaßen berücksichtigt werden.
Die amtlichen Vordruckmuster für die Aufstellung der Bewerberinnen und Bewerber sowie die Einreichung der Wahlvorschläge finden Sie nachfolgend: KW Nr. 6 Wahlvorschlag (PDF)
KW Nr. 6 Ergänzungsblatt zum Wahlvorschlag (PDF)
KW Nr. 8 Bescheinigung des Wahlrechts (PDF)
KW Nr. 9 Zustimmungserklärung (PDF)
KW Nr. 10 Bescheinigung der Wählbarkeit (bitte doppelseitig ausdrucken) (PDF)
KW Nr. 11 Niederschrift über die Versammlung zur Bewerberaufstellung (PDF)
KW Nr. 11 Ergänzungsblatt zur Niederschrift (PDF)
14.03.2003 | letzter Geburtstermin für die Wahlberechtigung (aktives Wahlrecht) und die Wählbarkeit (passives Wahlrecht) |
14.12.2020 | spätester Zuzugstermin für die Wählbarkeit im Wahlkreis |
04.01.2021 | Einreichungsschluss Wahlvorschläge - 18 Uhr letzter Zeitpunkt für die Abgabe von Wahlvorschlägen |
15.01.2021 | Entscheidung des Wahlausschusses über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge |
31.01.2021 | Stichtag für die Eintragung der Wahlberechtigten im Wählerverzeichnis des Wahlkreises |
01.02.2021 | Briefwahl - frühester Termin zur Beantragung von Wahlscheinen und Ausgabe von Briefwahlunterlagen |
21.02.2021 | letzter Tag zur Benachrichtigung der Wahlberechtigten über ihre Eintragung im Wählerverzeichnis |
22.02.2021 bis 26.02.2021 | Bereithaltung der Wählerverzeichnisse zur Einsichtnahme / Einspruchsfrist |
12.03.2021 | letzter Termin zur Beantragung von Briefwahlunterlagen – 13 Uhr |
14.03.2021 | Wahltag – 8 bis 18 Uhr bis 15 Uhr - Möglichkeit zur Beantragung von Briefwahlunterlagen im Falle nachgewiesener, plötzlicher Erkrankung oder glaubhafter Versicherung des Nichterhalts der Briefwahlunterlagen |
Anlässlich der Kommunalwahlen am 14. März 2021 haben alle Wahlberechtigten die Möglichkeit, einen Wahlschein online zu beantragen.
Dieser Dienst steht Ihnen ab Montag, 1. Februar 2021 zur Verfügung.
Sie müssen im Wählerverzeichnis Ihrer Gemeinde eingetragen sein. Darüber werden Sie spätestens bis 21. Februar 2021 mit der Zusendung einer Wahlbenachrichtigung informiert.
Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert.
Bekanntmachungen
Aufforderung zur Einreichung der Wahlvorschläge (PDF)
Weitere Informationen und die entsprechenden Rechtsgrundlagen werden auf der Homepage des Landeswahlleiters zur Verfügung gestellt.
Internetseite: Landeswahlleiter
Kontakt | |
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Wahlteam: | Trudi Hartung (Wahlleiterin) |
Ute Filler | |
Kerstin Förster | |
Sandra Graf | |
Telefon: | 06142 83-2418 |
06142 83-2419 | |
Fax: | 06142 83-2083 |
E-Mail: | |
Das Wahlbüro befindet sich am Marktplatz 6.
Vorsprachen sind nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich.
22.01.21
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Temperatur 2.8 °C |
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Wind Ø 0.0 Km/h aus NO |
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Ein Service in Kooperation
mit der Hochschule RheinMain