Allgemeine Informationen
Am 5. Dezember 2021 fand die Direktwahl der Landrätin oder des Landrats im Kreis Groß-Gerau 2021 statt.Sie können die Ergebnisermittlung hier abrufen.
05.12.2003 | Letzter Geburtstermin für das Wahlrecht |
24.10.2021 | Stichtag für die Eintragung der Wahlberechtigten im Wählerverzeichnis des Wahlkreises und spätester Zuzugstermin für die Wahlberechtigung im Landkreis Groß-Gerau |
25.10.2021 | Briefwahl - frühester Termin für die Ausgabe von Briefwahlunterlagen an Wahlberechtigte |
14.11.2021 | letzter Tag zur Benachrichtigung der Wahlberechtigten über ihre Eintragung im Wählerverzeichnis |
15.11.2021 bis 19.11.2021 | Bereithaltung des Wählerverzeichnisses zur Einsichtnahme/Einspruchsfrist |
03.12.2021 | letzter Termin zur Beantragung von Briefwahlunterlagen – 8 bis 13 Uhr |
05.12.2021 | Wahltag – 8 bis 18 Uhr bis 15 Uhr - Möglichkeit zur Beantragung von Briefwahlunterlagen im Falle nachgewiesener, plötzlicher Erkrankung oder glaubhafter Versicherung des Nichterhalts der Briefwahlunterlagen bis 18 Uhr – spätester Zeitpunkt, bis zu dem Wahlbriefe beim Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main eingegangen sein müssen |
lm Falle einer Stichwahl | |
06.12.2021 | Briefwahl - frühester Termin für die Beantragung von Briefwahlunterlagen an Wahlberechtigte |
17.12.2021 | letzter Termin zur Beantragung von Briefwahlunterlagen – 8 bis 13 Uhr |
19.12.2021 | Tag der Stichwahl – 8 bis 18 Uhr bis 15 Uhr - Möglichkeit zur Beantragung von Briefwahlunterlagen im Falle nachgewiesener, plötzlicher Erkrankung oder glaubhafter Versicherung des Nichterhalts der Briefwahlunterlagen |
Bei der Direktwahl der Landrätin oder des Landrats handelt es sich um eine Mehrheitswahl, bei der jede und jeder Wahlberechtigte nur eine Stimme hat. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Eine eventuelle Stichwahl findet am 19. Dezember 2021 unter den beiden erfolgreichsten Personen statt, wenn die erforderliche Mehrheit nicht erreicht worden ist.
Weitere Informationen zur Landratswahl erhalten Sie auf der Homepage des Kreises Groß-Gerau:
Internetseite des Kreises Groß-Gerau
Die wesentlichen Rechtsgrundlagen für die Direktwahl der Landrätin oder des Landrats sind:
Wahlberechtigt zur Direktwahl der Landrätin oder des Landrats sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sowie Staatsangehörige eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die am Wahltag
Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Von Amts wegen werden in das Wählerverzeichnis alle Wahlberechtigten eingetragen, die am 24. Oktober 2021 bei der Meldebehörde gemeldet und am Wahltag wahlberechtigt sind. Bei Inhaberinnen und Inhabern von Haupt- und Nebenwohnsitzen im Sinne des Melderechts gilt der Ort des Hauptwohnsitzes als Wohnung.
Wahlberechtigte werden spätestens am 14. November 2021 mit der Zusendung einer Wahlbenachrichtigung über ihre Eintragung im Wählerverzeichnis informiert.
Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und glauben, wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt.
Briefwahlunterlagen werden nur auf Antrag an Personen versandt, die im
Wählerverzeichnis der Stadt Rüsselsheim am Main eingetragen sind.
Wir empfehlen die Beantragung der Briefwahlunterlagen auch für eine eventuell
stattfindende Stichwahl.
Sollte es zu einer Stichwahl kommen, werden Ihnen in diesem Fall automatisiert
Briefwahlunterlagen zugesandt.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen zu
beantragen. Die Antragsfrist für die Briefwahl (Eingang des Antrags oder persönliche
Beantragung im Briefwahllokal) endet am Freitag (03. Dezember 2021) um 13 Uhr. Verlorene und nicht rechtzeitig zugestellte Wahlscheine können nicht ersetzt werden. Die Wählerin bzw. der Wähler trägt das Risiko des rechtzeitigen Eingangs bei der Wahlbehörde.
Bitte beachten Sie, dass die Zustellung der Briefwahlunterlagen ca. eine Woche in Anspruch nehmen kann. Dies gilt auch für die Rücksendung Ihres Wahlbriefes auf dem Postweg.
Ihr Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag um 18 Uhr beim Wahlamt der Stadt Rüsselsheim am Main vorliegen. Verspätet eingegangene Wahlbriefe können nicht berücksichtigt werden.
Ab Montag (25. Oktober 2021) können Sie den nachfolgenden Link zur Beantragung von Briefwahlunterlagen nutzen:
Link zum Online-Antrag
Wir empfehlen die Beantragung der Briefwahlunterlagen auch für eine eventuell
stattfindende Stichwahl.
Sollte es zu einer Stichwahl kommen, werden Ihnen in diesem Fall automatisiert
Briefwahlunterlagen zugesandt.
Wenn Sie den QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung mit Ihrem Handy scannen, wird die Online-Beantragung für Sie noch einfacher.
Der Online-Briefwahlantrag steht Ihnen bis einschließlich Mittwoch (01. Dezember 2021) zur Verfügung. Beantragen Sie Ihre Briefwahlunterlagen rechtzeitig und beachten Sie die Postlaufzeiten für die Zusendung Ihrer Unterlagen.
Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert.
Bei der formlosen Beantragung sind folgende Angaben zwingend erforderlich:
Für eventuelle Rückfragen bitten wir um Angabe Ihrer Telefonnummer. Sofern die Briefwahlunterlagen an eine abweichende Anschrift gesandt werden sollen, muss diese Anschrift zusätzlich angegeben werden. Ab sofort können Sie den nachstehenden Briefwahlantrag zur Beantragung nutzen.
Die Datenschutzerklärung steht zum Herunterladen zur Verfüung.
Briefwahlantrag auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung
Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, die Ihnen bis zum 14. November 2021 zugestellt wird, ist ein Briefwahlantrag abgedruckt.
Bitte füllen Sie den Antrag vollständig aus und senden ihn unterschrieben per E-Mail, Fax oder per Post an das Wahlamt der Stadt Rüsselsheim am Main.
Wir empfehlen die Beantragung der Briefwahlunterlagen auch für eine eventuell
stattfindende Stichwahl.
Sollte es zu einer Stichwahl kommen, werden Ihnen in diesem Fall automatisiert
Briefwahlunterlagen zugesandt.
Im Briefwahllokal können Sie ohne Termin Ihre Briefwahlunterlagen persönlich beantragen und abholen oder auf Wunsch direkt vor Ort wählen.
Bitte bringen Sie Ihren Ausweis/Pass und gegebenenfalls Ihre Wahlbenachrichtigung mit.
In den städtischen Dienstgebäuden gilt die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
Öffnungszeiten des Briefwahllokals (ab 26. Oktober):
Dienstag und Donnerstag: 8 - 12 Uhr
Donnerstag: 15 - 18 Uhr
Das Briefwahllokal befindet sich in der Rotunde des Rathauses, Marktplatz 4, Eingang: Faulbruchstraße.
Abholung der Briefwahlunterlagen durch eine beauftragte Person
Wenn Ihre Briefwahlunterlagen durch eine andere Person, zum Beispiel durch Familienangehörige abgeholt werden sollen, müssen Sie diese zur Entgegennahme bevollmächtigen. Sie können hierzu die Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung oder unser Briefwahlformular nutzen.
Die abholende Person muss dabei den eigenen Ausweis/Pass und den Briefwahlantrag vorlegen. Die Abholung der Briefwahlunterlagen ist für maximal 4 Personen möglich.
Freitag (03. Dezember 2021) 8 bis 13 Uhr im Briefwahlbüro in der Rathaus-Rotunde (Eingang Faulbruchstraße).
Im Falle einer Stichwahl Freitag (17. Dezember 2021) 8 bis 13 Uhr im Briefwahlbüro in der Rathaus-Rotunde (Eingang Faulbruchstraße).
Für die Direktwahl der Landrätin bzw. des Landrats gilt eine großräumige Einteilung der Wahlbezirke. Bitte entnehmen Sie Ihr Wahllokal Ihrer Wahlbenachrichtigung.
Die Stadt Rüsselsheim am Main ist in 14 allgemeine Wahlbezirke und 5 Briefwahlbezirke eingeteilt. Nachfolgend finden Sie eine Aufstellung der Wahllokale einschließlich Adressen, Barrierefreiheit und Zuordnung der Briefwahlbezirke.
Die Zuordnung der Straßen und Anschriften zu den Wahlbezirken können Sie der Straßenliste entnehmen.
Weitere Informationen:
Kontakt | |
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Wahlteam: | Trudi Hartung (Wahlleiterin) |
Wolfgang Breuhan | |
Ute Filler | |
Kerstin Förster | |
Sandra Graf | |
Sandra Nebe | |
Telefon: | 06142 83-2418 |
06142 83-2419 | |
Fax: | 06142 83-2083 |
E-Mail: | |
Das Wahlbüro befindet sich am Marktplatz 6.
Vorsprachen sind nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich.