Bild: Rathaus Rüsselsheim am Main

Informationen zur Direktwahl der Landrätin oder des Landrats im Kreis Groß-Gerau 2021

Symbolbild: Bundestageswahl und OB-Wahl am 24.09.2017 (Bildrechte: pico - Fotolia.com)

 

Allgemeine Informationen

Am 5. Dezember 2021 fand die Direktwahl der Landrätin oder des Landrats im Kreis Groß-Gerau 2021 statt.Sie können die Ergebnisermittlung hier abrufen.

 

 

Fristen und Termine

05.12.2003Letzter Geburtstermin für das Wahlrecht
24.10.2021Stichtag für die Eintragung der Wahlberechtigten
im Wählerverzeichnis des Wahlkreises
und
spätester Zuzugstermin für die Wahlberechtigung im Landkreis Groß-Gerau
25.10.2021Briefwahl - frühester Termin für die Ausgabe von Briefwahlunterlagen an Wahlberechtigte
14.11.2021letzter Tag zur Benachrichtigung der Wahlberechtigten über ihre Eintragung im Wählerverzeichnis

15.11.2021

bis

19.11.2021

Bereithaltung des Wählerverzeichnisses zur Einsichtnahme/Einspruchsfrist
03.12.2021letzter Termin zur Beantragung von Briefwahlunterlagen – 8 bis 13 Uhr
05.12.2021Wahltag – 8 bis 18 Uhr

bis 15 Uhr - Möglichkeit zur Beantragung von Briefwahlunterlagen im Falle nachgewiesener, plötzlicher Erkrankung oder glaubhafter Versicherung des Nichterhalts der Briefwahlunterlagen

bis 18 Uhr – spätester Zeitpunkt, bis zu dem Wahlbriefe beim Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main eingegangen sein müssen

lm Falle einer Stichwahl
06.12.2021Briefwahl - frühester Termin für die Beantragung von Briefwahlunterlagen an Wahlberechtigte
17.12.2021letzter Termin zur Beantragung von Briefwahlunterlagen – 8 bis 13 Uhr
19.12.2021

Tag der Stichwahl – 8 bis 18 Uhr

bis 15 Uhr - Möglichkeit zur Beantragung von Briefwahlunterlagen im Falle nachgewiesener, plötzlicher Erkrankung oder glaubhafter Versicherung des Nichterhalts der Briefwahlunterlagen

bis 18 Uhr – spätester Zeitpunkt, bis zu dem Wahlbriefe beim Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main eingegangen sein müssen

 

 

 

Wahlsystem

Bei der Direktwahl der Landrätin oder des Landrats handelt es sich um eine Mehrheitswahl, bei der jede und jeder Wahlberechtigte nur eine Stimme hat.  Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Eine eventuelle Stichwahl findet am 19. Dezember 2021 unter den beiden erfolgreichsten Personen statt, wenn die erforderliche Mehrheit nicht erreicht worden ist.


Weitere Informationen zur Landratswahl erhalten Sie auf der Homepage des Kreises Groß-Gerau:

Link zu Internetseite des Kreises Groß-Gerau

 

 

Rechtsgrundlagen

Die wesentlichen Rechtsgrundlagen für die Direktwahl der Landrätin oder des Landrats sind:

  • Hessische Gemeindeordnung (HGO)
  • Hessische Landkreisordnung (HKO)
  • Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG)
  • Kommunalwahlordnung (KWO)

 

 

Wahlberechtigung (aktives Wahlrecht)

Wahlberechtigt zur Direktwahl der Landrätin oder des Landrats sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sowie Staatsangehörige eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die am Wahltag

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben (spätestens am 05. Dezember 2003 geboren sind),
  • seit mindestens sechs Wochen im Landkreis ihren Hauptwohnsitz innehaben
  • nicht nach § 31 Hessische Gemeindeordnung (HGO) und § 32 Abs. 3 Hessische Landkreisordnung (HKO) vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist.

Von Amts wegen werden in das Wählerverzeichnis alle Wahlberechtigten eingetragen, die am 24. Oktober 2021 bei der Meldebehörde gemeldet und am Wahltag wahlberechtigt sind. Bei Inhaberinnen und Inhabern von Haupt- und Nebenwohnsitzen im Sinne des Melderechts gilt der Ort des Hauptwohnsitzes als Wohnung.

Wahlberechtigte werden spätestens am 14. November 2021 mit der Zusendung einer Wahlbenachrichtigung über ihre Eintragung im Wählerverzeichnis informiert.

Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und glauben, wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt.

 

 

 

Briefwahl

Briefwahl: Allgemeine Informationen

Briefwahlunterlagen werden nur auf Antrag an Personen versandt, die im

Wählerverzeichnis der Stadt Rüsselsheim am Main eingetragen sind.

Wir empfehlen die Beantragung der Briefwahlunterlagen auch für eine eventuell
stattfindende Stichwahl.
Sollte es zu einer Stichwahl kommen, werden Ihnen in diesem Fall automatisiert
Briefwahlunterlagen zugesandt.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen zu
beantragen. Die Antragsfrist für die Briefwahl (Eingang des Antrags oder persönliche
Beantragung im Briefwahllokal) endet am Freitag (03. Dezember 2021) um 13 Uhr. Verlorene und nicht rechtzeitig zugestellte Wahlscheine können nicht ersetzt werden. Die Wählerin bzw. der Wähler trägt das Risiko des rechtzeitigen Eingangs bei der Wahlbehörde.

Bitte beachten Sie, dass die Zustellung der Briefwahlunterlagen ca. eine Woche in Anspruch nehmen kann. Dies gilt auch für die Rücksendung Ihres Wahlbriefes auf dem Postweg.
Ihr Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag um 18 Uhr beim Wahlamt der Stadt Rüsselsheim am Main vorliegen. Verspätet eingegangene Wahlbriefe können nicht berücksichtigt werden.

Briefwahl online beantragen

Ab Montag (25. Oktober 2021) können Sie den nachfolgenden Link zur Beantragung von Briefwahlunterlagen nutzen:


Link zu Link zum Online-Antrag


Wir empfehlen die Beantragung der Briefwahlunterlagen auch für eine eventuell
stattfindende Stichwahl.
Sollte es zu einer Stichwahl kommen, werden Ihnen in diesem Fall automatisiert
Briefwahlunterlagen zugesandt.


Wenn Sie den QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung mit Ihrem Handy scannen, wird die Online-Beantragung für Sie noch einfacher.

Der Online-Briefwahlantrag steht Ihnen bis einschließlich Mittwoch (01. Dezember 2021) zur Verfügung. Beantragen Sie Ihre Briefwahlunterlagen rechtzeitig und beachten Sie die Postlaufzeiten für die Zusendung Ihrer Unterlagen.
Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert.

Briefwahlunterlagen formlos per E-Mail, per Fax oder schriftlich beantragen

Bei der formlosen Beantragung sind folgende Angaben zwingend erforderlich:

  • Familiennamen, Vornamen
  • Geburtsdatum
  • Wohnanschrift (Straße und Hausnummer, Postleitzahl und Wohnort)

 

Für eventuelle Rückfragen bitten wir um Angabe Ihrer Telefonnummer. Sofern die Briefwahlunterlagen an eine abweichende Anschrift gesandt werden sollen, muss diese Anschrift zusätzlich angegeben werden. Ab sofort können Sie den nachstehenden Briefwahlantrag zur Beantragung nutzen.

Link zu Briefwahlantrag (PDF)


Die Datenschutzerklärung steht zum Herunterladen zur Verfüung.

Link zu Datenschutzerklärung (PDF)

 

Briefwahlantrag auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung
Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, die Ihnen bis zum 14. November 2021 zugestellt wird, ist ein Briefwahlantrag abgedruckt.

Bitte füllen Sie den Antrag vollständig aus und senden ihn unterschrieben per E-Mail, Fax oder per Post an das Wahlamt der Stadt Rüsselsheim am Main.


Wir empfehlen die Beantragung der Briefwahlunterlagen auch für eine eventuell
stattfindende Stichwahl.
Sollte es zu einer Stichwahl kommen, werden Ihnen in diesem Fall automatisiert
Briefwahlunterlagen zugesandt.

Briefwahllokal ab 26. Oktober in der Rathaus-Rotunde

Im Briefwahllokal können Sie ohne Termin Ihre Briefwahlunterlagen persönlich beantragen und abholen oder auf Wunsch direkt vor Ort wählen.
Bitte bringen Sie Ihren Ausweis/Pass und gegebenenfalls Ihre Wahlbenachrichtigung mit.
In den städtischen Dienstgebäuden gilt die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.


Öffnungszeiten des Briefwahllokals (ab 26. Oktober):


Dienstag und Donnerstag: 8 - 12 Uhr
Donnerstag: 15 - 18 Uhr


Das Briefwahllokal befindet sich in der Rotunde des Rathauses, Marktplatz 4, Eingang: Faulbruchstraße.

Abholung der Briefwahlunterlagen durch eine beauftragte Person

Abholung der Briefwahlunterlagen durch eine beauftragte Person
Wenn Ihre Briefwahlunterlagen durch eine andere Person, zum Beispiel durch Familienangehörige abgeholt werden sollen, müssen Sie diese zur Entgegennahme bevollmächtigen. Sie können hierzu die Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung oder unser Briefwahlformular nutzen.
Die abholende Person muss dabei den eigenen Ausweis/Pass und den Briefwahlantrag vorlegen. Die Abholung der Briefwahlunterlagen ist für maximal 4 Personen möglich.

Letzte Möglichkeit zur Beantragung von Briefwahlunterlagen

Freitag (03. Dezember 2021) 8 bis 13 Uhr im Briefwahlbüro in der Rathaus-Rotunde (Eingang Faulbruchstraße).

 

Im Falle einer Stichwahl Freitag (17. Dezember 2021) 8 bis 13 Uhr im Briefwahlbüro in der Rathaus-Rotunde (Eingang Faulbruchstraße).

Wahllokale und Straßenliste

Für die Direktwahl der Landrätin bzw. des Landrats gilt eine großräumige Einteilung der Wahlbezirke. Bitte entnehmen Sie Ihr Wahllokal Ihrer Wahlbenachrichtigung.


Die Stadt Rüsselsheim am Main ist in 14 allgemeine Wahlbezirke und 5 Briefwahlbezirke eingeteilt. Nachfolgend finden Sie eine Aufstellung der Wahllokale einschließlich Adressen, Barrierefreiheit und Zuordnung der Briefwahlbezirke.
Die Zuordnung der Straßen und Anschriften zu den Wahlbezirken können Sie der Straßenliste entnehmen.

 

Weitere Informationen:

Link zu Wahlbezirksliste
Link zu Straßenliste nach Wahlbezirk

Link zu Straßenliste alphabetisch

 

Bekanntmachungen

 

Link zu Wahlbekanntmachung (PDF)

Kontakt

Wahlteam:Trudi Hartung (Wahlleiterin)
Wolfgang Breuhan
Ute Filler
Kerstin Förster
Sandra Graf
Sandra Nebe
Telefon:06142 83-2418
06142 83-2419
Fax:06142 83-2083
E-Mail:

wahlamt@ruesselsheim.de

 

Das Wahlbüro befindet sich am Marktplatz 6.

 

Vorsprachen sind nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich.