Bild: Rathaus Rüsselsheim am Main

Dienstleistungen A-Z

Genehmigung zur Leitungsverlegung nach § 127 Abs. 1-3, 6-8 TKG

Die Benutzung von öffentlichen Straßen durch Betreiber digitaler Netze ist öffentlich-rechtlich geregelt. Vor der Verlegung von Telekommunikationsleitungen ist die Zustimmung des zuständigen Wegebaulastträgers erforderlich.

Zur Vereinfachung und Beschleunigung der Antrags-  und Genehmigungsprozesse wurde in Kooperation der Länder Hessen und Rheinland-Pfalz das bundesweite Breitband-Portal im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) entwickelt. In dem Breitband-Portal können Betreiber digitaler Netze Ihre Anträge online stellen, um Genehmigungen für das Verlegen von Telekommunikationsleitungen in öffentlichen Verkehrsflächen zu erhalten.

Die Nutzung des OZG Breitband-Portals als antragstellendes Unternehmen oder als ein von einem Telekommunikationsunternehmen (TKU) beauftragten Dienstleister ist die Registrierung über das bundeseinheitliche Unternehmenskonto (via ELSTER-Login) erforderlich.

Weitere Informationen:

Link zu Internetseite Breitbandportal

Benötigte Unterlagen

  • Wegerechtsurkunde
  • Trassenplanung / Genehmigungsplan
  • ggf. Vollmacht

 

Bitte beachten Sie: Ihr Antrag kann nur mit vollständig vorliegenden Unterlagen bearbeitet werden. Für Ihre eigene Terminierung bitten wir Sie eine Bearbeitungszeit von 14 Kalendertragen mit einzukalkulieren.  Dies ist bei der Beantragung zwingend zu berücksichtigen.

Genehmigung zur Leitungsverlegung nach Paragraf 127 Absatz 1 Telekommunikationsgesetz online beantragen

 

Link zu Zum Online-Antrag

Gebühren / Kosten
Die Erstellung einer Genehmigung zur Leitungsverlegung nach Paragraf 127 Absatz 1 Telekommunikationsgesetz ist gebührenpflichtig. Es fällt eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 250,00 Euro an.

Kontakt

Allgemeine Tiefbauverwaltung

Melanie Götz

Telefon:

06142 83-2555

E-Mail:

tiefbauamt@ruesselsheim.de

 

Adresse

Marktplatz 4

65428 Rüsselsheim am Main

Link zu Adresse im Stadtplan anzeigen

Link zu Anreise mit dem öffentlichen Nahverkehr

 

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 8 bis 12 Uhr

Donnerstag: 16 bis 18 Uhr