Wenn Sie eine Wohnung beziehen oder aus einer Wohnung ausziehen, müssen Sie sich innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde an- beziehungsweise abmelden.
Wenn Sie im Inland umziehen, brauchen Sie sich nicht abzumelden. Eine Abmeldung Ihrer Wohnung ist nur noch dann erforderlich, wenn Sie ins Ausland ziehen oder eine von mehreren Wohnungen (Nebenwohnung) aufgeben.
Die Meldepflicht besteht unabhängig von der Staatsangehörigkeit und davon, ob die meldepflichtige Person berechtigt ist, die Wohnung zu benutzen (zum Beispiel Hausbesetzung) oder ob sie eine etwa erforderliche Aufenthaltserlaubnis besitzt.
Eine Wohnung im Sinne des Meldegesetzes ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird. Zu Wohnungen zählen auch Wochenendhäuser, Gemeinschaftsunterkünfte, Zimmer in Untermiete und reine Schlafstellen, die zumindest gelegentlich zum Wohnen oder Schlafen benutzt werden oder sich die Unterkunft an Bord eines Schiffes der Bundeswehr befindet. Auf Größe und Beschaffenheit kommt es nicht an. Wohnwagen und Wohnschiffe sind nur dann als Wohnungen anzusehen, wenn sie nicht oder nur gelegentlich fortbewegt werden. Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen die Hauptwohnung, die übrigen sind Nebenwohnungen.
Formulare
Wohnungsgeberbescheinigung (PDF)
Benötigte Unterlagen
Reisepass oder Personalausweis
Aktuelle Hinweise: Erreichbarkeit der Stadtbüros
Die Dienststellen und Einrichtungen der Stadtverwaltung können aufgrund der Vorkehrungen gegen das Corona-Virus nur nach vorheriger Terminvergabe aufgesucht werden. Nur in einem dringenden Bedarfsfall wird danach ein persönlicher Termin vergeben.
Im dringenden Fall bitte unter der E-Mail-Adresse buergerservice@ruesselsheim.de unter Angabe des Anliegen und der Rückrufnummer mit uns Kontakt aufnehmen. Wir melden uns umgehend telefonisch bei Ihnen.
Das Innenstadtbüro ist telefonisch unter 06142 83-2900 und 06142-83-2907 zu folgenden Zeiten erreichbar: Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr.
Kontakt | |
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Fachbereich Bürgerservice und Wahlen | |
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Adresse
Mainstraße 7
65428 Rüsselsheim am Main
Anreise mit dem öffentlichen Nahverkehr
Öffnungszeiten
Montag: 7 bis 13 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr
Freitag: 7 bis 12 Uhr
Samstag: 9 bis 13 Uhr
Diese Dienstleistung wird auch in unserem Stadtbüro im Stadtteil Dicker Busch angeboten.
17.01.23
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Ein Service in Kooperation
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