Eine Nutzungsänderung ist die Änderung der genehmigten Benutzungsart einer baulichen Anlage. Die Änderung der Nutzung - auch ohne bauliche Änderungen - ist baugenehmigungspflichtig, wenn das öffentliche Baurecht an die bauliche Anlage in der neuen Nutzung andere oder weitergehende Anforderungen stellt. Das Verfahren entspricht dem der Genehmigung von Neubauten.
Für genehmigungspflichtige Nutzungsänderungen ist der Bauantrag schriftlich bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen.
Benötigte Unterlagen
Gemäß Bauvorlagenerlass vom 07.07.2018.
Weitere Informationen
Internetseite: Vordruck BAB01 des Hessischen Wirtschaftsministeriums
Gebühren / Kosten
Gemäß Gebührensatzung der Stadt Rüsselsheim am Main vom 27.06.2019 und Verwaltungskostenverzeichnis Nummer 634 zur Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung vom 19.11.2012, zuletzt geändert durch Verordnung vom 10.09.2018.
Weitere Informationen
Internetseite: Hessisches Wirtschaftsministerium
Kontakt | |
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Bauaufsicht | |
Claudia Mühlbauer | |
Telefon: | 06142 83-2572 |
Fax: | 06142 83-2328 |
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Fax: | 06142 83-2328 |
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Adresse
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65428 Rüsselsheim am Main
Anreise mit dem öffentlichen Nahverkehr
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Freitag: 8 bis 12 Uhr
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09.12.19
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