Bild: Rathaus Rüsselsheim am Main

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Nutzungsänderung von Gebäuden

Eine Nutzungsänderung ist die Änderung der genehmigten Nutzungsart einer baulichen Anlage. Die Änderung der Nutzung - auch ohne bauliche Änderungen - ist baugenehmigungspflichtig, wenn das öffentliche Baurecht an die neue Nutzung andere oder weitergehende Anforderungen stellt.

 

Für genehmigungspflichtige Nutzungsänderungen ist ein Bauantrag schriftlich bei der Bauaufsicht einzureichen.

 

Benötigte Unterlagen

Gemäß Bauvorlagenerlass vom 20. Januar 2022, gültig ab dem 1. März 2022.

 

Weitere Informationen

Link zu Vordruck BAB 01 Bauantrag/Bauvoranfrage des Hessischen Wirtschaftsministeriums

 

Gebühren / Kosten

Gemäß Gebührensatzung der Stadt Rüsselsheim am Main vom 27.06.2019 und Verwaltungskostenverzeichnis Nummer 634 zur Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen vom 19. November 2012 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 484, 2013 Seite 44), zuletzt geändert durch Verordnung vom 28. Januar 2020 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 98).

 

Weitere Informationen

Auf der Webseite des Wirtschaftsministerium finden sich sämtlich Dokumente und Vordrucke, die ab dem 01. März 2022 gültig sind, unter folgendem Link:

Link zu Internetseite des Hessisches Wirtschaftsministeriums

Kontakt

Bauaufsicht

Telefon:06142 83-2262
06142 83-2572
Fax:06142 83-2328
E-Mail:

bauaufsicht@ruesselsheim.de

 

Adresse

Marktplatz 4

65428 Rüsselsheim am Main

Link zu Adresse im Stadtplan anzeigen

Link zu Anreise mit dem öffentlichen Nahverkehr

 

Telefonische Erreichbarkeit

Montag, Dienstag, Freitag: 8 bis 12 Uhr

Mittwoch: geschlossen

Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 15 bis 18 Uhr

 

Um Bearbeitungs- und Wartezeiten so kurz wie möglich zu halten, sind persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Bitte kontaktieren Sie uns dazu bitte zunächst telefonisch.