Eine Nutzungsänderung ist die Änderung der genehmigten Nutzungsart einer baulichen Anlage. Die Änderung der Nutzung - auch ohne bauliche Änderungen - ist baugenehmigungspflichtig, wenn das öffentliche Baurecht an die neue Nutzung andere oder weitergehende Anforderungen stellt.
Für genehmigungspflichtige Nutzungsänderungen ist ein Bauantrag schriftlich bei der Bauaufsicht einzureichen.
Benötigte Unterlagen
Gemäß Bauvorlagenerlass vom 07.07.2018.
Weitere Informationen
Internetseite: Vordruck BAB 01 des Hessischen Wirtschaftsministeriums
Gebühren / Kosten
Gemäß Gebührensatzung der Stadt Rüsselsheim am Main vom 27.06.2019 und Verwaltungskostenverzeichnis Nummer 634 zur Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen vom 19. November 2012 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 484, 2013 Seite 44), zuletzt geändert durch Verordnung vom 28. Januar 2020 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 98).
Weitere Informationen
Internetseite: Hessisches Wirtschaftsministerium
Kontakt | |
---|---|
Bauaufsicht | |
Telefon: | 06142 83-2262 |
06142 83-2572 | |
Fax: | 06142 83-2328 |
E-Mail: | |
Adresse
Marktplatz 4
65428 Rüsselsheim am Main
Anreise mit dem öffentlichen Nahverkehr
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Freitag: 8 bis 12 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 15 bis 18 Uhr
Beratungsgespräche bitte nur nach Terminvereinbarung.
12.09.23
![]() |
Temperatur 27.4 °C |
![]() |
Wind Ø 0.0 Km/h aus NO |
![]() |
Luftdruck 1005.3 hPa |
![]() |
Regenmenge 0.0 mm |
Ein Service in Kooperation
mit der Hochschule RheinMain