Bild: Rathaus Rüsselsheim am Main

Informationen zur Wahl der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters in der Stadt Rüsselsheim am Main am 02.07.2023

Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Termine und alle Informationen für die Wahl der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters.

Die Ergebnisse der Wahl vom 2. Juli und der Stichwahl vom 16. Juli 2023 finden Sie hier:
Link zu Ergebnisse der OB-Wahl vom 2. Juli und der Stichwahl vom 16. Juli 2023

 

 

Fristen und Termine

02.07.2005Letzter Geburtstermin für die Wahlberechtigung (aktives Wahlrecht) und die Wählbarkeit (passives Wahlrecht)

24.04.2023Ablauf der Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen – 18 Uhr
05.05.2023Sitzung des Wahlausschusses – Zulassung der Wahlvorschläge -
10 Uhr im großen Sitzungssaal im Rathaus
21.05.2023

Spätester Zuzug für das aktive Wahlrecht – 6 Wochen Frist

 

Stichtag für die Eintragung der Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis

22.05.2023Frühester Tag zur Ausgabe von Wahlscheinen – Briefwahl
11.06.2023Letzter Tag zur Benachrichtigung der Wahlberechtigten über ihre Eintragung im Wählerverzeichnis
12.06.2023    bis   
16.06.2023
Bereithaltung des Wählerverzeichnisses zur Einsichtnahme/Einspruchsfrist
30.06.2023Letzter Tag für Wahlscheinanträge bis 13 Uhr – Briefwahl
02.07.2023Wahltag – 8 bis 18 Uhr

bis 15 Uhr
- Möglichkeit zur Beantragung von Briefwahlunterlagen im Falle nachgewiesener, plötzlicher Erkrankung oder glaubhafter Versicherung des Nichterhalts der Briefwahlunterlagen. Setzen Sie sich vorab telefonisch mit dem Wahlamt in Verbindung.

bis 18 Uhr – spätester Zeitpunkt, bis zu dem Wahlbriefe beim Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main eingegangen sein müssen
03.07.2023Sitzung des Wahlausschusses - Feststellung des Wahlergebnisses - 17 Uhr im großen Sitzungssaal im Rathaus       
Im Falle einer Stichwahl
Ausgabe von Wahlscheinen – Briefwahl
16.07.2005Letzter Geburtstermin für die Wahlberechtigung (aktives Wahlrecht)
04.06.2023Spätester Zuzug für das aktive Wahlrecht – 6 Wochen Frist
14.07.2023Letzter Tag für Wahlscheinanträge bis 13 Uhr – Briefwahl
16.07.2023WAHLTAG im Falle einer Stichwahl – 8 bis 18 Uhr

bis 15 Uhr - Möglichkeit zur Beantragung von Briefwahlunterlagen im Falle nachgewiesener, plötzlicher Erkrankung oder glaubhafter Versicherung des Nichterhalts der Briefwahlunterlagen. Setzen Sie sich vorab telefonisch mit dem Wahlamt in Verbindung.

bis 18 Uhr – spätester Zeitpunkt, bis zu dem Wahlbriefe beim Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main eingegangen sein müssen.
19.07.2023Sitzung des Wahlausschusses – Feststellung des Ergebnisses der Stichwahl - 10 Uhr im großen Sitzungssaal im Rathaus

 

 

 

Allgemeine Informationen

Die Wahl der nächsten Oberbürgermeisterin oder des nächsten Oberbürgermeisters der Stadt Rüsselsheim am Main findet am 02.07.2023 statt.

Die Amtszeit des bisherigen Amtsinhabers endet am 31.12.2023.

Bei der Direktwahl handelt es sich um eine Mehrheitswahl, bei der jede und jeder Wahlberechtigte nur eine Stimme hat. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre.

Eine eventuelle Stichwahl findet am 16.07.2023 unter den beiden Bewerberinnen oder Bewerbern statt, die im ersten Wahlgang die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben.

Bei der Ermittlung der Bewerberinnen oder Bewerbern für die Stichwahl und bei der Ergebnisfeststellung der Stichwahl entscheidet bei gleicher Zahl der gültigen Stimmen das von der Wahlleitung in der Sitzung des Wahlausschusses zu ziehende Los.

Im Falle einer Stichwahl ist gewählt, wer von den gültigen abgegebenen Stimmen die höchste Stimmenzahl erhalten hat.

Die Wahl erfolgt aufgrund von Wahlvorschlägen. Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Grundgesetzes und von Wählergruppen eingereicht werden. Wahlvorschläge können auch von Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern eingereicht werden.

Wählbarkeit (passives Wahlrecht)

Wählbar zur Oberbürgermeisterin oder zum Oberbürgermeister sind Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger) mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, die am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben. Nicht gewählt werden kann, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt oder die Wählbarkeit bzw. die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren hat.



Wahlberechtigung (aktives Wahlrecht)

Wahlberechtigt zur Direktwahl des Oberbürgermeisters oder der Oberbürgermeisterin sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sowie Staatsangehörige eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger), die

 

  • am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben
  • seit mindestens sechs Wochen vor dem Wahltag in der Gemeinde ihren Wohnsitz (Hauptwohnung) haben


Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist nach § 31 Hessische Gemeindeordnung (HGO) nur noch, wer infolge eines deutschen Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt. Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist.

Von Amts wegen werden in das Wählerverzeichnis alle Wahlberechtigten eingetragen, die am 21.05.2023 bei der Meldebehörde gemeldet und am Wahltag wahlberechtigt sind. Bei Inhaberinnen und Inhabern von Haupt- und Nebenwohnsitzen im Sinne des Melderechts gilt der Ort des Hauptwohnsitzes als Wohnung.

Wahlberechtigte werden spätestens am 11.06.2023 mit der Zusendung einer Wahlbenachrichtigung über ihre Eintragung im Wählerverzeichnis informiert.

Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten, aber glauben wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt.



Stichwahl am 16.07.2023

Die Wahllokale sind am Tag der Stichwahl von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Ihr Wahllokal ist auf der Wahlbenachrichtigung ersichtlich. Wenn Sie im Wahllokal wählen möchten, legen Sie dort bitte Ihre Wahlbenachrichtigung vor und halten ein Ausweisdokument bereit.

Bis 15 Uhr besteht die Möglichkeit zur Beantragung von Briefwahlunterlagen im Falle nachgewiesener, plötzlicher Erkrankung oder glaubhafter Versicherung des Nichterhalts der Briefwahlunterlagen. Bitte nehmen Sie telefonisch (06142 83-2418/-2419) Kontakt mit dem Wahlamt auf.

Bis spätestens 18 Uhr müssen die Wahlbriefe der Briefwähler im Wahlamt eingegangen sein. Verspätet eingegangene Wahlbriefe können nicht berücksichtigt werden.

Briefwahl

Wenn Sie bereits zur Hauptwahl am 02.07.2023 Briefwahl beantragt haben und dabei angegeben haben, dass Sie bei einer möglichen Stichwahl Briefwahlunterlagen erhalten möchten, werden Ihnen die Unterlagen ab dem 03.07.2023 zugeschickt. In diesem Fall muss kein erneuter Antrag gestellt werden.

Wenn Sie unsicher sind, ob Sie für die Stichwahl bereits Briefwahlunterlagen beantragt haben, wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an das Wahlbüro.

Wenn Sie Briefwahlunterlagen nur zur Hauptwahl beantragt haben oder erst zur Stichwahl per Briefwahl wählen möchten, müssen Sie einen Antrag stellen.

Sie waren zur Hauptwahl am 02.07.2023 nicht wahlberechtigt, sind nun aber zur Stichwahl wahlberechtigt (z.B. wegen Einbürgerung oder Volljährigkeit): Ihnen werden ab dem 03.07.2023, ohne dass Sie einen Antrag stellen, Briefwahlunterlagen mit einem Wahlschein nach Hause geschickt (§ 44 Hessisches Kommunalwahlgesetz). Sie können nur mit dem Wahlschein aus diesen Unterlagen wählen.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen zu
beantragen. Die Antragsfrist für die Briefwahl (Eingang des Antrags oder persönliche
Beantragung im Briefwahllokal) endet am Freitag, 14.07.2023 um 13 Uhr. Verlorene und nicht rechtzeitig zugestellte Wahlscheine können nicht ersetzt werden. Die Wählerin bzw. der Wähler trägt das Risiko des rechtzeitigen Eingangs bei der Wahlbehörde.

Bitte beachten Sie die Postlaufzeiten für die Zusendung und beantragen Sie Ihre Briefwahlunterlagen frühzeitig.

Ihr Wahlbrief muss spätestens am Tag der Stichwahl um 18 Uhr beim Wahlamt der Stadt Rüsselsheim am Main vorliegen. Verspätet eingegangene Wahlbriefe können nicht berücksichtigt werden.

Ihren Wahlbrief können Sie auch zu den Öffnungszeiten im Wahlbüro, Frankfurter Straße 9 abgeben oder in den Briefkasten am Haupteingang des Rathauses, Marktplatz 4 einwerfen.

Briefwahl online beantragen

Zur Beantragung von Briefwahlunterlagen für die Stichwahl können Sie den nachfolgenden Link zur Beantragung von Briefwahlunterlagen nutzen:

 

Link zu Link zum Online-Antrag

Die Online-Beantragung ist möglich bis einschließlich 11.07.2023.

Beantragen Sie Ihre Briefwahlunterlagen rechtzeitig und beachten Sie die Postlaufzeiten für die Zusendung Ihrer Unterlagen.

Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert.

Ihr Wahlbrief muss spätestens am Tag der Stichwahl um 18 Uhr beim Wahlamt der Stadt Rüsselsheim am Main vorliegen. Verspätet eingegangene Wahlbriefe können nicht berücksichtigt werden.

Ihren Wahlbrief können Sie auch zu den Öffnungszeiten im Wahlbüro, Frankfurter Straße 9 abgeben oder in den Briefkasten am Haupteingang des Rathauses, Marktplatz 4 einwerfen.

Briefwahlunterlagen formlos per E-Mail, per Fax oder schriftlich beantragen

Bei der formlosen Beantragung sind folgende Angaben zwingend erforderlich:

  • Familiennamen, Vornamen
  • Geburtsdatum
  • Wohnanschrift (Straße und Hausnummer, Postleitzahl und Wohnort)


Für eventuelle Rückfragen bitten wir um Angabe Ihrer Telefonnummer. Sofern die Briefwahlunterlagen an eine abweichende Anschrift gesandt werden sollen, muss diese Anschrift zusätzlich angegeben werden.

Briefwahlantrag auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung

Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist ein Briefwahlantrag abgedruckt.

Bitte füllen Sie den Antrag vollständig aus und senden ihn unterschrieben per E-Mail, Fax oder per Post an das Wahlamt der Stadt Rüsselsheim am Main.

Informationen für Wahlvorschlagsträger

Nach Bestimmung des Wahltages fordert die Wahlleitung der Stadt Rüsselsheim am Main durch öffentliche Bekanntmachung zur Einreichung von Wahlvorschlägen auf.

Das Aufstellen und Einreichen von Wahlvorschlägen ist an wahlrechtliche Voraussetzungen gebunden. Bei dem Aufstellen der Wahlvorschläge ist ein hohes Maß an Sorgfalt und Genauigkeit notwendig. Nur wenn alle Unterlagen form- und fristgerecht vorliegen, kann ein Wahlvorschlag zugelassen werden.

Bitte beachten Sie die amtliche Bekanntmachung des Wahltags und des Tags einer etwa notwendig werdenden Stichwahl sowie Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen. Dort sind die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen ersichtlich.

Werden Unterstützungsunterschriften benötigt, sind mindestens zweimal so viele erforderlich wie Sitze in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rüsselsheim am Main vorhanden sind. Erforderlich sind in diesem Fall somit 90 Unterstützungsunterschriften. Jede und jeder Wahlberechtigte darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Diese müssen zum Zeitpunkt der Unterschriftsleistung wahlberechtigt sein. Das Formblatt für eine Unterstützungsunterschrift (Vordruck DW Nr. 7) erhalten Parteien und Wählergruppen sowie Einzelbewerberinnen oder Einzelbewerber auf Anforderung ausschließlich vom Wahlamt.

 

Aufstellung der Wahlvorschläge

Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes und von Wählergruppen eingereicht werden.
Als Bewerberin oder Bewerber einer Partei oder Wählergruppe kann in einem Wahlvorschlag nur benannt werden, wer

  • in einer Mitgliederversammlung der Partei oder Wählergruppe im Wahlkreis

oder

  • in einer Versammlung der von den Mitgliedern der Partei oder Wählergruppe im Wahlkreis aus ihrer Mitte gewählten Vertreterinnen bzw. Vertreter (Vertreterversammlung)


in geheimer Abstimmung aufgestellt worden ist.


Im Rahmen der Versammlung müssen eine Vertrauensperson und eine stellvertretende Vertrauensperson benannt werden. Diese müssen nicht wahlberechtigt sein.
Nur die Vertrauensperson und die stellvertretende Vertrauensperson, jede für sich, sind berechtigt, verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag abzugeben und entgegenzunehmen.

Wahlvorschläge können auch von Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern eingereicht werden. Hier gelten die Bestimmungen über die Aufstellung von Bewerberinnen und Bewerbern von Parteien und Wählergruppen nicht. Das heißt, eine Versammlung, in der die Bewerberin oder der Bewerber gewählt wird sowie eine Niederschrift über die Versammlung sind nicht erforderlich.

Einreichung der Wahlvorschläge


Wahlvorschläge (mit allen Anlagen) sind spätestens am 24. April 2023 bis 18 Uhr bei der Wahlleitung der Stadt Rüsselsheim am Main schriftlich und im Original einzureichen. Bitte vereinbaren Sie zur Abgabe Ihres Wahlvorschlags einen Termin mit dem Wahlamt. Verspätet eingegangene Wahlvorschläge können vom Wahlausschuss nicht zugelassen werden.

Über die Zulassung der Wahlvorschläge entscheidet der Wahlausschuss in öffentlicher Sitzung am 05. Mai 2023.

Amtliche Vordrucke für die Wahlvorschlagsträger


Alle Vordrucke dürfen nur ausgefüllt, inhaltlich aber nicht verändert werden.

Link zu Vordruckmuster DW Nr. 6 -Wahlvorschlag
Link zu Vordruckmuster DW Nr. 9-Zustimmungserklärung
Link zu Vordruckmuster DW Nr. 10 –Bescheinigung der Wählbarkeit
Link zu Vordruckmuster DW Nr. 11 –Niederschrift über die Versammlung zur Bewerberaufstellung

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht

Als ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer haben Sie als Wahlberechtigte die Möglichkeit, sich aktiv an unserer Demokratie zu beteiligen. Und nur mit dieser Unterstützung können Wahlen durchgeführt werden.


Die Direktwahl der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters der Stadt Rüsselsheim am Main findet am 02. Juli 2023 statt, eine ggf. erforderlich werdende Stichwahl am 16. Juli 2023.


Eine Berufung als Wahlhelferin oder Wahlhelfer erfolgt vorsorglich für beide Termine.

Nachfolgende Informationen geben Ihnen einen Einblick in die Arbeit unserer Wahlvorstände.

Wer kann ehrenamtlich in einem Wahlvorstand mitarbeiten?

Alle, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, die deutsche oder die Staatsangehörigkeit eines der übrigen Mitgliedstaaten der EU besitzen und seit mindestens 6 Wochen ihre Hauptwohnung in Rüsselsheim am Main haben. Nach Möglichkeit sollen die Wahlvorstände aus dem Kreis der Wahlberechtigten der Gemeinde berufen werden. Bei der Tätigkeit als Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer handelt es sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit, zu deren Übernahme jede und jeder Wahlberechtigte verpflichtet werden kann.

Welche Aufgaben haben die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer?

Im allgemeinen Wahlbezirk begleiten die Wahlvorstände tagsüber den Ablauf der Wahlhandlung im Wahllokal. Die Ergebnisfeststellung im Wahlbezirk erfolgt am Wahlabend.
Im Briefwahlbezirk werden von den Briefwahlvorständen am Nachmittag des Wahltages die Wahlbriefe zugelassen.

Wie lange dauert der Arbeitseinsatz?


Die Tätigkeit erfolgt im allgemeinen Wahlbezirk im Schichtdienst (vormittags/nachmittags).
Zur Ermittlung des Ergebnisses im Wahlbezirk müssen am Wahlabend alle Mitglieder des Wahlvorstandes anwesend sein. Im Briefwahlbezirk treffen sich die Mitglieder am Nachmittag ab ca. 15 Uhr zur Zulassung der Wahlbriefe. Nach Ende der Wahlzeit um 18 Uhr beginnt die Ermittlung der vorläufigen Ergebnisse. Die Tätigkeit am Abend kann einige Stunden Zeit in Anspruch nehmen.

Welche Entschädigung erhalten ehrenamtlich Tätige für ihre Mitarbeit?

Als Aufwandsentschädigung erhalten Sie ein sogenanntes Erfrischungsgeld, das Ihnen nach dem Wahltag per Banküberweisung ausgezahlt wird. Je nachdem, wie Sie eingesetzt werden, beläuft sich die Entschädigung auf 35 bis 50 Euro.

Wie werden die Mitglieder der Wahlvorstände über ihren Einsatz informiert?


Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer erhalten rechtzeitig ein formales Berufungsschreiben mit allen wichtigen Informationen zu ihrem Einsatz und ihrer Tätigkeit.

Weitere Informationen und Videos

Auf der Seite des Bundeswahlleiters finden Sie unter www.bundeswahlleiter.de/service/glossar/w/wahlhelfer.html detaillierte Erläuterungen und Informationsvideos.

Wir freuen uns, wenn Sie sich freiwillig zur Mitarbeit in einem Wahlvorstand bei uns melden.


Bitte verwenden Sie hierzu unser Online-Formular oder melden Sie sich telefonisch bei unserem Wahlamt unter 06142 83-2418/ -2419 oder per E-Mail an wahlamt@ruesselsheim.de .

 

Link zu Anmeldung zur Mitarbeit im Wahlvorstand (PDF)

Rechtsgrundlagen

Wesentliche Rechtsgrundlagen für die Direktwahl der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters:

 

Link zu Hessische Gemeindeordnung (HGO)

 

Link zu Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG)

 

Link zu Kommunalwahlordnung (KWO)


Allgemeine Informationen zum Thema Wahlen erhalten Sie im Internet:


https://wahlen.hessen.de/ und

https://www.bundeswahlleiter.de/

 

 

 

 

 

Weitere Informationen:

 

Wahlbezirke nach Straßen:

Link zu Straßenliste (PDF)

 

Muster-Stimmzettel:

Link zu Muster-Stimmzettel (PDF)

Kontakt

Fachbereich Bürgerservice und Wahlen
Wahlamt
Telefon:06142 83-2418
06142 83-2419
Fax:06142 83-2083
E-Mail:

wahlamt@ruesselsheim.de

 

Das Wahlamt befindet sich in der Frankfurter Straße 9.

 

Öffnungszeiten des Briefwahllokals im Wahlbüro ab 22. Mai 2023:

Montag, Dienstag und Donnerstag von 8 bis 18 Uhr
Freitag von 8 bis 13 Uhr
Samstag von 9 bis 13 Uhr (nicht am 1. Juli 2023)

 

Öffnungszeiten des Briefwahllokals im Wahlbüro im Falle einer Stichwahl ab
6. Juli 2023:


Montag, Dienstag und Donnerstag von 8 bis 18 Uhr
Freitag von 8 bis 13 Uhr
Samstag von 9 bis 13 Uhr (nicht am 15. Juli 2023)