Ein Parkausweis für Bewohner muss zuvor beantragt werden. Einen Anspruch auf einen Parkausweis für Bewohner hat, wer in dem entsprechenden Bereich (der so genannte Bereich mit Bewohnerparkbevorrechtigung) meldebehördlich registriert ist und dort tatsächlich wohnt. Jeder Bewohner erhält nur einen Parkausweis für ein auf ihn zugelassenes oder nachweislich von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug.
Benötigte Unterlagen
Für die Erstausstellung eines Bewohnerparkausweis:
Für die Verlängerung eines Bewohnerparkausweises:
Für den Handwerkerblock:
Für die Parkerleichterung für Schwerbehinderte:
Für Parkerleichterung für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen:
Formulare
Parkerleichterung für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Behinderung und Blinde (PDF)
Gebühren / Kosten
Ein Bewohnerparkausweis kostet 7,50 Euro pro Quartal. Die Kosten für einen Handwerkerblock belaufen sich auf 150 Euro pro Block mit 30 Einzelgenehmigungen.
Kontakt | |
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Fachbereich Sicherheit und Ordnung | |
Bereich Gewerbe, Ordnung und Straßenverkehr | |
Linda Pregler | |
Telefon: | 06142 83-2457 |
Fax: | 06142 83-2440 |
E-Mail: | |
Bianca Schaub | |
Telefon: | 06142 83-2455 |
Fax: | 06142 83-2440 |
E-Mail: | |
Adresse
Ludwig-Dörfler-Allee 4
65428 Rüsselsheim am Main
Anreise mit dem öffentlichen Nahverkehr
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Freitag: 8 bis 12 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 15 bis 18 Uhr
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Temperatur 0.1 °C |
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Wind Ø 0.0 Km/h aus NO |
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Luftdruck 1036.8 hPa |
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Regenmenge 0.0 mm |