Bild: Rathaus Rüsselsheim am Main

Dienstleistungen A-Z

Parkausweis für Bewohner, Schwerbehinderte, Handwerkerblock und Handwerkerausweis Region Frankfurt RheinMain

Aktueller Hinweis:

Aufgrund der aktuellen Situation ist die Beantragung nicht durch persönliche Vorsprache in unserem Dienstgebäude möglich. Die Einsendung der Unterlagen kann per Post oder E-Mail an StVO@ruesselsheim.de erfolgen. Sie können auch einen der beiden nachstehenden Links nutzen. Wir beraten Sie auch gerne telefonisch.

 

Online-Services

Link zu Antrag auf Bewohnerparken Neuantrag/ Verlängerung
Link zu Bewohnerparken/ Änderung

 

Parkausweis für Bewohner

 

Ein Parkausweis für Bewohner muss beantragt werden. Einen Anspruch auf einen Parkausweis für Bewohner hat, wer in dem entsprechenden Bereich (der so genannte Bereich mit Bewohnerparkbevorrechtigung) meldebehördlich registriert ist und dort tatsächlich wohnt. Jeder Bewohner erhält nur einen Parkausweis für ein auf ihn zugelassenes oder nachweislich von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug. Ausnahmegenehmigungen für Bewohner können nur ausgestellt werden, wenn keine Möglichkeit besteht, das Fahrzeug auf dem Grundstück abzustellen beziehungsweise kein Stellplatz/Garage angemietet werden kann.

 

Benötigte Unterlagen für die Erstausstellung eines Bewohnerparkausweises:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein)
  • Nutzungsbescheinigung, wenn Sie nicht der Fahrzeughalter sind
  • Mietvertrag
  • Ausgefüllter Antrag für einen Bewohnerparkausweis

 

Benötigte Unterlagen für die Verlängerung eines Bewohnerparkausweises:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein)
  • Genehmigungsschreiben
  • Mietvertrag (sofern noch nicht eingereicht)

 

 

Parkerleichterung für Schwerbehinderte

 

Benötigte Unterlagen für die Parkerleichterung für Schwerbehinderte:

  • Kopie des gültigen Schwerbehindertenausweises
  • Aktuelles Lichtbild
  • Bescheid des Versorgungsamts
  • Ausgefüllter Antrag für Parkerleichterung

 

Benötigte Unterlagen für Parkerleichterung für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen:

  • Bescheid des Versorgungsamts
  • Kopie des gültigen Schwerbehindertenausweises
  • Ausgefüllter Antrag für Parkerleichterung

 

 

Handwerkerblock

 

Benötigte Unterlagen zur Ausstellung eines Handwerkerblocks:

  • Ausgefüllter Antrag auf Handwerkerblock

 

 

Handwerker-Parkausweis Region Frankfurt RheinMain

Bitte beachten Sie, dass die Voraussetzungen für den Erhalt des Handwerker-Parkausweis Region Frankfurt RheinMain von der ivm GmbH vorgegeben sind. Weitere Informationen dazu können Sie dem Flyer und dem Informationsblatt entnehmen.

 

Benötigte Unterlagen für den Handwerker-Parkausweis Region Frankfurt RheinMain:

  • Ausgefüllter Antrag für Handwerker-Parkausweis RheinMain

 

 

Formulare

Link zu Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für Bewohner (PDF)

Link zu Parkerleichterung für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Behinderung und Blinde (PDF)

Link zu Antrag Handwerkerblock (PDF)

Link zu Antrag Handwerker-Parkausweis RheinMain (PDF)

Link zu Informationsblatt zum Handwerker-Parkausweis Rhein-Main (PDF)

Link zu Flyer Handwerkerparkausweis (PDF)

 

Gebühren / Kosten

  • Bewohnerparkausweis: 7,50 Euro pro Quartal
  • Handwerkerblock: 150 Euro pro Block mit 30 Einzelgenehmigungen
  • Handwerkerausweis RheinMain: 305 Euro pro Genehmigung (161 Euro für zusätzliche Originale)

Kontakt

Fachbereich Sicherheit und Ordnung

Bereich Straßenverkehr

Alexander Hoffmann
Telefon:06142 83-2457
Fax:06142 83-2440
E-Mail:

stvo@ruesselsheim.de

Bianca Schaub
Telefon:06142 83-2455
Fax:06142 83-2440
E-Mail:

stvo@ruesselsheim.de

 

Adresse

Ludwig-Dörfler-Allee 4

65428 Rüsselsheim am Main

Link zu Adresse im Stadtplan anzeigen

Link zu Anreise mit dem öffentlichen Nahverkehr

 

Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Freitag: 8 bis 12 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 15 bis 18 Uhr