Wer über ein geringes Einkommen verfügt und Leistungen nach folgenden Gesetzen bezieht, kann einen Berechtigungsausweis beantragen:
Auch wenn keine der oben genannten Leistungen bezogen werden, das Einkommen aber unter den Einkommensgrenzen des Paragraf 85 SGB XII liegt, kann man einen Berechtigungsausweis erhalten.
Vergünstigungen gibt es für folgende Leistungen:
Über den Berechtigungsausweis hinaus können auf Antrag Zuschüsse beziehungsweise Befreiungen zu den Gebühren der Kindertagesbetreuung und der Betreuungsschulen erteilt werden.
Informationsblatt Pass für Geringverdienende (PDF)
Benötigte Unterlagen
Aktueller Leistungsbescheid oder entsprechende Einkommensunterlagen, Mietvertrag sowie ein Passbild.
Diese Dienstleistung wird in unseren Stadtbüros angeboten.
09.12.19
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Luftdruck 998.6 hPa |
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Regenmenge 1.6 mm |
Ein Service in Kooperation
mit der Hochschule RheinMain