Wenn sich die Adresse der Personalausweisinhaberin beziehungsweise des -inhabers wegen eines Umzugs geändert hat, ist nicht nur innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde die Anmeldung vorzunehmen, sondern auch die Änderung der Adressangaben im Personalausweis zu veranlassen.
Bei Änderung der Wohnanschrift wird auf der Rückseite des Personalausweises ein Adressaufkleber angebracht. Eine unbefugte Veränderung des Adressaufklebers führt zur Ungültigkeit des Personalausweises. Weiterhin ändert die Personalausweisbehörde die auf dem elektronischen Chip im Personalausweis gespeicherte Anschrift.
Benötigte Unterlagen
Aktuelle Hinweise: Erreichbarkeit der Stadtbüros
Die Dienststellen und Einrichtungen der Stadtverwaltung können aufgrund der Vorkehrungen gegen das Corona-Virus nur nach vorheriger Terminvergabe aufgesucht werden. Nur in einem dringenden Bedarfsfall wird danach ein persönlicher Termin vergeben.
Im dringenden Fall bitte unter der E-Mail-Adresse buergerservice@ruesselsheim.de unter Angabe des Anliegen und der Rückrufnummer mit uns Kontakt aufnehmen. Wir melden uns umgehend telefonisch bei Ihnen.
Das Innenstadtbüro ist telefonisch unter 06142 83-2900 und 06142-83-2907 zu folgenden Zeiten erreichbar: Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr.
Kontakt | |
---|---|
Fachbereich Bürgerservice und Wahlen | |
InnenStadtbüro | |
Telefon: | 06142 83-2940 |
Fax: | 06142 83-2949 |
E-Mail: | buergerservice@ruesselsheim.de |
Adresse
Mainstraße 7
65428 Rüsselsheim am Main
Anreise mit dem öffentlichen Nahverkehr
Öffnungszeiten
Montag: 7 bis 13 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr
Freitag: 7 bis 12 Uhr
Samstag: 9 bis 13 Uhr
Diese Dienstleistung wird auch in unserem Stadtbüro im Stadtteil Dicker Busch angeboten.
17.01.23
![]() |
Temperatur 1.0 °C |
![]() |
Wind Ø 0.0 Km/h aus NO |
![]() |
Luftdruck 986.1 hPa |
![]() |
Regenmenge 0.0 mm |
Ein Service in Kooperation
mit der Hochschule RheinMain