Für deutsche Staatsangehörige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, besteht die Pflicht, einen gültigen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde (zum Beispiel Polizei, Meldebehörde, Grenzübertrittsstelle) vorzulegen. Dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Reisepass besitzen und sich durch diesen ausweisen können.
Auf Wunsch der Eltern kann auch für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ein Personalausweis (ohne Online-Ausweisfunktion) ausgestellt werden. Der Personalausweis ist für Personen bis zum 24. Lebensjahr sechs Jahre gültig. Für Personen über 24 Jahre beläuft sich die Gültigkeitsdauer auf zehn Jahre. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Personalausweisen ist nicht möglich.
Der Ausweispflicht kann auch durch die Vorlage eines vorläufigen Personalausweises genügt werden.
Es besteht keine Pflicht, den Ausweis ständig mit sich zu führen.
Nach einer Namensänderung, wie zum Beispiel bei einer Heirat, benötigen Sie einen neuen Personalausweis.
Soweit für die Einreise in ausländische Staaten kein Reisepass benötigt wird, genügt hierfür ein Personalausweis oder vorläufiger Personalausweis. Für den Fall, dass Sie einen Personalausweis sofort benötigen und Sie nicht auf die Herstellung eines regulären Personalausweises durch die Bundesdruckerei GmbH warten können, weil Sie sich zum Beispiel nicht durch einen gültigen Pass ausweisen können, besteht die Möglichkeit der unmittelbaren Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises.
Die Gültigkeitsdauer von vorläufigen Personalausweisen beträgt höchstens drei Monate.
Benötigte Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass und ein aktuelles biometrisches Lichtbild.
Gebühren / Kosten
Aktueller Hinweis: Erreichbarkeit der Stadtbüros
Die Dienststellen und Einrichtungen der Stadtverwaltung können aufgrund der Vorkehrungen gegen das Corona-Virus nur nach vorheriger Terminvergabe aufgesucht werden. Der Erstkontakt muss grundsätzlich telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Nur in einem dringenden Bedarfsfall wird danach ein persönlicher Termin vergeben.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtbüros sind für die Terminabsprachen telefonisch Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr sowie Montag bis Donnerstag von 14 bis 18 Uhr zu erreichen. Sie können auch eine E-Mail an buergerservice@ruesselsheim.de schreiben.
Persönliche Termine, die nach Dringlichkeit des Anliegens vergeben werden, sind erst nach vorheriger Vereinbarung möglich.
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Fachbereich Bürgerservice und Wahlen | |
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Adresse
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Dienstag und Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr
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Diese Dienstleistung wird auch in unserem Stadtbüro im Stadtteil Dicker Busch angeboten.
18.05.22
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