Bild: Rathaus Rüsselsheim am Main

Dienstleistungen A-Z

Verlustanzeige des Personalausweises

Ist der Personalausweis abhanden gekommen, das heißt der Personalausweis ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Ausweisinhaberin beziehungsweise der Ausweisinhaber die Pflicht, der Personalausweisbehörde unverzüglich den Verlust und gegebenenfalls das Wiederauffinden des Ausweises anzuzeigen.

 

Bei aktiviertem elektronischen Identitätsnachweis (eID-Funktion) hat die Ausweisinhaberin beziehungsweise der Ausweisinhaber die Funktion über die zuständige oder ausstellende Personalausweisbehörde oder den Sperrnotruf, der auch vom Ausland erreichbar ist, unverzüglich sperren zu lassen. Die Sperrung der eID-Funktion ist gebührenfrei.

 

Sperrnotruf

Telefon: 116 116

Link zu Internetseite: zum Personalausweisportal

 

Bei Nutzung der Signaturfunktion ist der Verlust dem jeweiligen Signaturanbieter zu melden.

 

Benötigte Unterlagen

Ausweisdokument


Link zu Online-Verlusterklärung eines Personalausweises

 

Kontakt- Weitere Informationen

Link zu Stadtbüros