Ist der Personalausweis abhanden gekommen, das heißt der Personalausweis ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Ausweisinhaberin beziehungsweise der Ausweisinhaber die Pflicht, der Personalausweisbehörde unverzüglich den Verlust und gegebenenfalls das Wiederauffinden des Ausweises anzuzeigen.
Bei aktiviertem elektronischen Identitätsnachweis (eID-Funktion) hat die Ausweisinhaberin beziehungsweise der Ausweisinhaber die Funktion über die zuständige oder ausstellende Personalausweisbehörde oder den Sperrnotruf, der auch vom Ausland erreichbar ist, unverzüglich sperren zu lassen. Die Sperrung der eID-Funktion ist gebührenfrei.
Sperrnotruf
Telefon: 01801 333333
Internetseite: zum Personalausweisportal
Bei Nutzung der Signaturfunktion ist der Verlust dem jeweiligen Signaturanbieter zu melden.
Benötigte Unterlagen
Ausweisdokument
Kontakt | |
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Fachbereich Bürgerservice und Wahlen | |
InnenStadtbüro | |
Telefon: | 06142 83-2940 |
Fax: | 06142 83-2949 |
E-Mail: | buergerservice@ruesselsheim.de |
Adresse
Mainstraße 7
65428 Rüsselsheim am Main
Anreise mit dem öffentlichen Nahverkehr
Öffnungszeiten
Montag: 7 bis 13 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr
Freitag: 7 bis 12 Uhr
Samstag: 9 bis 13 Uhr
Diese Dienstleistung wird auch in unserem Stadtbüro im Stadtteil Dicker Busch angeboten.
07.12.19
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Ein Service in Kooperation
mit der Hochschule RheinMain