Wer das Geschäft eines Pfandleihers oder Pfandvermittlers betreiben will, benötigt die Erlaubnis der zuständigen Behörde. Eine persönliche Vorsprache wird empfohlen. Zudem ist ein gewisses Eigenkapital erforderlich. Die Industrie- und Handelskammer wird zum Antrag gehört. Die Erlaubnisgebühr beläuft sich auf 1.200 Euro.
Benötigte Unterlagen
Kontakt | |
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Fachbereich Sicherheit und Ordnung | |
Bereich Gewerbe und Ordnung | |
Sandra Dreide | |
Telefon: | 06142 83-2458 |
Fax: | 06142 83-2440 |
E-Mail: | |
Marcus Panhans | |
Telefon: | 06142 83-2459 |
Fax: | 06142 83-2440 |
E-Mail: | |
Adresse
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65428 Rüsselsheim am Main
Anreise mit dem öffentlichen Nahverkehr
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Montag, Dienstag, Freitag: 8 bis 12 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 15 bis 18 Uhr