Bild: Rathaus Rüsselsheim am Main

Dienstleistungen A-Z

Erlaubnis für ein Pfandleihgewerbe

Wer das Geschäft eines Pfandleihers oder Pfandvermittlers betreiben will, benötigt die Erlaubnis der zuständigen Behörde. Eine persönliche Vorsprache wird empfohlen. Zudem ist ein gewisses Eigenkapital erforderlich. Die Industrie- und Handelskammer wird zum Antrag gehört. Die Erlaubnisgebühr beläuft sich auf 1.200 Euro.

Benötigte Unterlagen

  • Handelsregisterauszug aus dem Land, in dem sich der Haupt-Firmensitz befindet (nur bei juristischen Personen)
  • Gegebenenfalls Übersetzung des Handelsregisterauszugs (nur bei juristischen Personen)
  • Nachweis finanzieller Sicherheiten (Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis sowie Abschluss einer Versicherung)
  • Gewerbezentralregisterauszug vom Meldeamt des Hauptwohnsitzes
  • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamts
  • Polizeiliches Führungszeugnis vom Meldeamt des Hauptwohnsitzes
  • Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß Paragraf 34 der Gewerbeordnung
  • Personalausweis oder Reisepass und eine Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde

Kontakt

Fachbereich Sicherheit und Ordnung

Bereich Gewerbe und Ordnung

Sandra Dreide

Telefon:06142 83-2458
Fax:06142 83-2440
E-Mail:

gewerbewesen@ruesselsheim.de

Marcus Panhans
Telefon:06142 83-2459
Fax:06142 83-2440
E-Mail:

gewerbewesen@ruesselsheim.de

 

Adresse

Ludwig-Dörfler-Allee 4

65428 Rüsselsheim am Main

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Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Freitag: 8 bis 12 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 15 bis 18 Uhr