Bild: Rathaus Rüsselsheim am Main

14.05.2020

Gastronomie kann unter Auflagen öffnen

Die gastronomischen Betriebe in Rüsselsheim am Main können unter Auflagen zu Hygiene und Abständen am morgigen Freitag (15. Mai) wieder öffnen. „Die landesweiten Auflagen sind für die Restaurants und Cafés jedoch eine große Herausforderung. Sie erfordern sowohl von den Betrieben als auch von den Gästen viel Disziplin. Ich rufe alle auf mitzuwirken, damit wir auch künftig dieses kleine Stück zurückgewonnene Freiheit genießen und die gastronomischen Betriebe unterstützen können“, sagt Oberbürgermeister Udo Bausch.

Die Landesverordnung zum Neustart der Gastronomie ist bundesweit die strengste. Oberbürgermeister Bausch geht davon aus, dass demnächst auch in Hessen die „Vier-  oder noch besser drei Quadratmeter ein Gast-Regelung“ eingeführt wird. Auch die Regelung, die Hälfte der Fläche ist die erlaubte Anzahl der Gäste, wäre vorstellbar. Die Voraussetzungen für den Neustart sind erheblich. In Hessen darf maximal eine Person je angefangener für den Publikumsverkehr zugänglicher Grundfläche von fünf Quadratmetern eingelassen werden. Außerdem muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen, ausgenommen zwischen Angehörigen eines Hausstandes, eingehalten werden, wenn keine geeigneten Trennvorrichtungen vorhanden sind.

Es müssen Name, Anschrift und Telefonnummer der Gäste unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen von der Betriebsinhaberin oder dem Betriebsinhaber erfasst werden, um eine Nachverfolgung von Infektionen zu ermöglichen. Küchenpersonal, Kellnerinnen und Kellner sowie Servicekräfte müssen eine Mund-Nasenbedeckung tragen. Es dürfen keine Gegenstände zur gemeinsamen Nutzung, beispielsweise Salz-und Zuckerstreuer oder Pfeffermühlen, bereitgestellt werden. Zudem müssen geeignete Hygienemaßnahmen getroffen und überwacht werden sowie Aushänge zu den erforderlichen Abstands-und Hygienemaßnahmen erfolgen.

Wenn Betriebe unter diesen Bedingungen nicht öffnen können, ist es weiterhin möglich, die Abholung und Lieferung von Speisen und Getränken anzubieten. Aber auch hier gelten Auflagen zu Hygiene und Abständen.

 

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