Bild: Rathaus Rüsselsheim am Main

10.06.2020

Hessische Landesregierungen beschließt weitere Schritte in Richtung Normalität

Die hessische Landesregierung hat heute weitere Lockerungen der aktuellen Corona-Verordnungen beschlossen. Einhergehend mit dem in Hessen weiter sinkenden Infektionsgeschehen setzt sie ihren schrittweisen Weg in die Normalität bis zu den Sommerferien fort. Die Anpassungen an die aktuelle Situation betreffen insbesondere die Kontaktbeschränkungen sowie die Bereiche der Kitas und Schulen, der Schwimmbäder und des Sportbetriebs.


Die wahrscheinlich wichtigste Änderung für die Rüsselsheimerinnen und Rüsselsheimer: Ab morgen (11. Juni) wird die allgemeine Kontaktbeschränkung weiter gelockert. Künftig dürfen sich Gruppen von maximal zehn Personen im öffentlichen Raum treffen, unabhängig davon, aus wie vielen verschiedenen Hausständen sie stammen. Bei privaten Zusammenkünften unterhalb der Veranstaltungsschwelle entfällt die bisherige Begrenzung auf einen engen privaten Kreis. Das Land ruft allerdings dazu auf, auch im häuslichen Bereich eigenverantwortlich die Anzahl der persönlichen Kontakte zu begrenzen.

 

Als Sportstadt dürfen die Rüsselsheimer Bürgerinnen und Bürger sich weiter darüber freuen, dass ab morgen die für den Sport geltenden Regelungen an die allgemeinen Kontaktbeschränkungen des Landes Hessen angeglichen werden. Demnach darf Kontaktsport unter Beachtung der Hygieneregeln wieder mit bis zu zehn Personen durchgeführt werden. Auch das bestehende Verbot des Wettkampfbetriebes im Amateurbereich wird für viele Sportarten aufgehoben. Die den Sportarten zugehörigen Sportfachverbände entscheiden dabei in eigener Zuständigkeit über die Wiederaufnahme des Wettkampfsports, sofern dieser unter Wahrung der Kontaktbeschränkungen möglich ist. Training und Wettbewerbe können somit unter Einhaltung von den Hygieneregeln in vielen Sportarten (wie Tennis, Basketball, Tischtennis oder Reiten), wiederaufgenommen werden. Auch die Umkleidekabinen und Duschen sowie Saunen dürfen wieder genutzt werden. Dafür gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei den Schwimmbädern (eine Person pro fünf Quadratmeter).


Nachdem die Schwimmbäder gerade erst für den Vereinssport freigegeben wurden, folgt ab Montag (15. Juni) die Öffnung der Schwimmbäder, Badeanstalten an Gewässern und ähnlicher Einrichtungen in Hessen für den Publikumsverkehr. Sie dürfen allerdings erst dann betrieben werden, wenn ein anlagenbezogenes Infektionsschutz- und Zugangskonzept vorliegt, insbesondere die vorgeschriebenen Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden können. Die Stadtverwaltung arbeitet bereits an der Öffnung ihrer Schwimmbäder und legt dem Magistrat in Kürze eine entsprechende Vorlage zur Beschlussfassung vor. In Abhängigkeit von weiteren Vorbereitungsarbeiten ist eine Öffnung Ende Juni/Anfang Juli möglich.


Weitere wichtige Entscheidungen hat das Land hinsichtlich der Öffnung von Kitas und Schulen getroffen. Ab dem 6. Juli soll der Regelbetrieb in Kindertageseinrichtungen wiederaufgenommen werden. Eltern können ab dann ihre Kinder wieder im gewohnten Umfang betreuen lassen, sofern genug Personal verfügbar ist und es das lokale Infektionsgeschehen zulässt. Um pandemiebedingte Engpässe beim Betreuungspersonal aufzufangen, kann der geltende Fachkraftschlüssel vorübergehend gelockert werden.


Ab dem 22. Juni – und damit noch zwei Wochen vor den Sommerferien – können alle Jahrgänge der Grundschule und der Grundstufen der Förderschule wieder an allen Tagen in der Woche in den Präsenzunterricht ihrer Schule gehen. Jede Klasse nutzt mit demselben Lehrpersonal einen fest zugewiesenen Raum und bildet eine konstante Lerngruppe. So wird es möglich, das Abstandsgebot aufzuheben. Gleichwohl gelten auch innerhalb dieser Gruppen weiterhin die erforderlichen Hygienevorgaben. Die Schulbesuchspflicht wird bis zu den Sommerferien ausgesetzt. Das bedeutet, dass Rüsselsheimer Eltern selbst entscheiden können, ob ihr Kind am Präsenzunterricht teilnimmt oder ob es weiterhin zu Hause lernen soll.
Zur Eindämmung möglicher Corona-Infektionen hat die Landesregierung allerdings auch zusätzliche Vorsichtsmaßnahmen beschlossen. Dazu zählt zum einen die erweiterte Maskenpflicht, die ab morgen (11. Juni) nun auch auf Flughäfen und Bahnhöfen gilt.  Zum anderen sind ab 11. Juni sämtliche Glaubensgemeinschaften verpflichtet, Anwesenheitsliste über die Teilnahme an Zusammenkünften, Trauerfeierlichkeiten oder Bestattungen zu führen.



 

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