Bild: Rathaus Rüsselsheim am Main

30.09.2020

Gestiegene Corona-Neuinfektionen: Neue Maßnahmen erforderlich

Wegen der gestiegenen Zahl an Neuinfektionen mit Corona hat der Kreis Groß-Gerau eine Allgemeinverfügung erlassen, die bereits am Mittwoch (30. September) im gesamten Landkreis und damit auch in Rüsselsheim am Main in Kraft getreten ist. Es gilt nun bei privaten Zusammenkünften und Feierlichkeiten eine Obergrenze von 25 Personen in geschlossenen Räumen (private wie angemietete) und von 100 Personen unter freiem Himmel. Damit sind die Vorgaben strenger als die Festlegungen, die kurz zuvor am Dienstag (29.) von Bund und Ländern getroffen wurden. Zudem ist bei Zusammenkünften und Veranstaltungen im öffentlichen Raum eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, außer man hält sich auf dem eigenen Sitzplatz auf.

Für den Trainings- und Wettkampfbetrieb im Sport gilt jetzt eine Obergrenze von 50 Zuschauerinnen und Zuschauern in geschlossenen Räumen sowie 100 unter freiem Himmel. Es herrscht ebenfalls die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in allen Bereichen, außer auf dem eigenen Sitzplatz.

Zudem regelt die neue Allgemeinverfügung, dass Gäste in Gaststätten und Übernachtungsbetrieben beim Betreten und Verlassen der Lokalität, in den Gängen und beim Aufsuchen von Gemeinschaftseinrichtungen - wie zum Beispiel WC oder Wellnessbereich - eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen haben. Darüber hinaus empfiehlt der Kreis dringend, die sozialen Kontakte auch im privaten Bereich auf ein Minimum zu reduzieren.

Die Allgemeinverfügung gilt vorerst bis zum 13. Oktober 2020, 24 Uhr. Eine Verlängerung ist bei Bedarf möglich. Der Kreis behält sich auch strengere Maßnahmen wie zum Beispiel weitergehende Kontaktbeschränkungen vor, sollte bei einer Inzidenz ab 50 die nächste Eskalationsstufe erreicht werden. Die Inzidenz gibt die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner innerhalb von sieben Tagen an. Mit Stand 28. September betrug diese im Kreis Groß-Gerau 37, mit Stand 30. September beläuft sie sich auf 31,9. Mit einer Inzidenz von 35 ist die zweite Stufe des Eskalationskonzepts des Hessischen Sozialministeriums überschritten. Es sind dann Maßnahmen notwendig und der Planungsstab des Hessischen Sozialministeriums muss einbezogen werden.


 

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