Bild: Rathaus Rüsselsheim am Main

11.12.2020

Kreis Groß-Gerau verhängt Ausgangssperre

Weil die Infektionszahlen mit dem Corona-Virus im Kreis Groß-Gerau weiterhin sehr hoch sind, ergreift die Kreisverwaltung zusätzliche Maßnahmen. Vom heutigen Freitag (11. Dezember 2020) an gilt im gesamten Kreis, einschließlich Rüsselsheim und seiner Stadtteile, eine nächtliche Ausgangssperre in der Zeit von 21 und 5 Uhr. In dieser Zeit darf man die eigene Wohnung dann nur aus sehr triftigen Gründen verlassen, beispielsweise um zur Arbeit, zum Arzt oder zur Physiotherapie zu gehen oder das Sorge- und Umgangsrecht wahrzunehmen. Möglich sind auch die Begleitung und Betreuung hilfsbedürftiger Personen und Minderjähriger. Auch für die Begleitung von Sterbenden und zur Teilnahme an Gottesdiensten zu besonderen religiösen Anlässen darf man die Wohnung in dieser Zeit verlassen. Der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit und die Abgabe von Alkohol zum sofortigen Verzehr ist ab 11. Dezember 21 Uhr und in der Folge ganztägig verboten. Die Allgemeinverfügung des Kreises, die die neuen Maßnahmen regelt, ist vorerst befristet bis zum 22. Dezember. Sollten die Corona-Zahlen auch dann noch nicht gesunken sein, ist eine Verlängerung möglich.

Nach dem exponentiellen Anstieg des Infektionsgeschehens haben sich Bund und Länder auf gemeinsame Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie verständigt. Bundesweit wurden dazu einschneidende Maßnahmen beschlossen. Darüber hinaus haben die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und –chefs der Länder festgelegt, dass bei besonderen Infektionslagen mit einer Inzidenz von über 200 Neuinfektionen von 100.00 Einwohnern pro Woche und diffusem Infektionsgeschehen die umfassenden allgemeinen Maßnahmen nochmals erweitert werden. Damit soll kurzfristig eine deutliche Absenkung der Fallzahlen erreicht werden. Die örtlich Verantwortlichen sind angehalten, bei einer Überschreitung dieses höchsten Schwellenwerts weitere Maßnahmen zu ergreifen, darunter auch Ausgangssperren. „Das Ziel ist weiterhin – und muss es sein -, die Infektionszahlen signifikant zu verringern und auf einem niedrigen Niveau zu stabilisieren. Dafür bitte ich alle Bürgerinnen und Bürger weiter um Verständnis und rufe dazu auf, die Corona-Regeln strikt zu befolgen“, sagt Oberbürgermeister Udo Bausch. Die Maßnahmen dienten sowohl dem Schutz der Bevölkerung, als auch dem Ziel, eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern. „Auch wenn es mit den Impfstoffen erfreuliches Licht am Ende des Tunnels gibt, haben wir noch einen langen Weg vor uns. Denn zu diesem Zeitpunkt ist nicht absehbar, wann genau die Impfstoffe und Medikamente zur Verfügung stehen und wie schnell das Impfen voranschreiten wird“, appelliert Bausch an die Bürgerinnen und Bürger.

Rechtsgrundlage für die Corona-Maßnahmen ist das Infektionsschutzgesetz. Danach hat die zuständige Behörde – in diesem Fall der Kreis – die erforderlichen Schutzmaßnahmen zu treffen.

 

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