Bild: Rathaus Rüsselsheim am Main

08.01.2021

Bund und Land verlängern Lockdown

Die Bundes- und Landesregierung haben den Lockdown bis zum 31. Januar 2021 verlängert. Dies betrifft alle bisher bis zum 10. Januar 2021 befristeten Maßnahmen, die auf gemeinsamen Beschlüssen beruhen. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten alle Bürgerinnen und Bürger dringend, auch in den kommenden drei Wochen alle Kontakte auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken und soweit möglich zu Hause zu bleiben.

Private Treffen und Kontaktbeschränkungen

Zum 11. Januar tritt zusätzlich eine weitere Verschärfung in Kraft: Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist dann nur noch mit dem eigenen Hausstand und einer weiteren Person gestattet. Kinder zählen mit. Für private Treffen gilt die dringende Empfehlung diese Regel ebenfalls anzuwenden. Das ist die Regelung, die im Frühjahr 2020 auch so gegolten hat. Weiterhin erlaubt ist wie bisher die Begleitung und Betreuung minderjähriger oder unterstützungsbedürftiger Personen. Die Einschränkung gilt auch nicht im Rahmen der gegenseitigen Übernahme der Kinderbetreuung durch höchstens drei Familien (familiäre Betreuungsgemeinschaft), wenn die sozialen Kontakte im Übrigen nach Möglichkeit reduziert werden.

Um beispielsweise Tagesausflüge und überlaufene touristische Ziele zu vermeiden, wird für Gebiete mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 200 der Bewegungsradius auf 15 Kilometer eingeschränkt. Im Landkreis Groß-Gerau beträgt die Inzidenz mit Stand 8. Januar 122,9.

Schulen und Kinderbetreuung

Bei den Schulen und in der Kinderbetreuung bleibt es beim von Hessen eingeschlagenen Weg, die Maßnahmen werden verlängert: Schülerinnen und Schüler sollen bis Klasse 6, wo immer möglich, dem Präsenzunterricht fernbleiben. Ab Jahrgangsstufe 7 gibt es mit der Ausnahme von Abschlussklassen Distanzunterricht. Klassenarbeiten finden in der Regel nicht statt.

Kitas sollen nur in Fällen dringender Betreuungsnotwendigkeiten in Anspruch genommen werden. Die Landesregierung appelliert weiterhin an die Eltern, wann immer möglich ihre Kinder zu Hause zu betreuen. Wer Kinder daheim betreut, kann nach Angaben der Landesregierung bis zu zehn zusätzliche Tage Kinderkrankengeld je Elternteil geltend machen – Alleinerziehende bis zu zwanzig zusätzliche Tage. Die Stadt Rüsselsheim am Main hat bereits für die städtischen Kitas eine Abfrage des Betreuungsbedarfs bei den Eltern gestartet.

Alten- und Pflegeheime

In Alten- und Pflegeheimen sind weiterhin streng alle Hygieneregeln einzuhalten. Angehörige sollen nur nach Tests in die Einrichtungen dürfen. Bund und Länder wollen unterstützen, indem sie eine Initiative starten, um freiwillige Kräfte zur Unterstützung vor Ort zu rekrutieren.

 

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