Bild: Rathaus Rüsselsheim am Main

12.02.2021

Fast alle Corona-Regelungen bis 7. März verlängert

Die Hessische Landesregierung hat nach der letzten Bund-Länder-Konferenz die allermeisten Corona-Regelungen bis zum 7. März verlängert.

Veränderungen betreffen insbesondere folgende Bereiche:

Schulen ab dem 22. Februar

Klassen 1 - 6: Wechselunterricht (plus Notbetreuung)
ab Klasse 7: Distanzunterricht
Abschlussklassen (inklusive Q2, zu denen auch die Abitur-Jahrgänge gehören): Präsenzunterricht
Bei Präsenzunterricht gilt für alle Klassenstufen eine Maskenpflicht.

Kindertagesstätten ab dem 22. Februar

Die Kindertagesbetreuung wird ab dem 22. Februar zeitlich wieder im Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen für alle Kinder geöffnet – allerdings mit eingeschränkten Betreuungszeiten. Was das bedeutet ist derzeit noch nicht geregelt. Es endet zum 22. Februar der Appell der Bundes- und Landesregierung, Kinder möglichst zu Hause zu betreuen. Weiterhin bestehen bleibt die Empfehlung des Landes, in konstanten Gruppen zu betreuen. Dies wird in den städtischen Kindertagesstätten bereits so umgesetzt.

Mehr Tests für Erzieherinnen und Erzieher sowie das Schulpersonal

Mit dem Öffnungsschritt für Schulen und Kitas wird auch das Testangebot für das Schulpersonal sowie die Erzieherinnen und Erzieher weiter erhöht. Die Landesregierung bietet nun an, dass sich dieser Personenkreis einmal pro Woche kostenlos testen lassen kann. Zuvor hatten sie die Möglichkeit, sich alle zwei Wochen einem Test zu unterziehen. Die Tests bleiben freiwillig und können in Arztpraxen durchgeführt werden.

Kontaktbeschränkungen

Die Kontaktbeschränkungen bleiben grundsätzlich bestehen. Es gilt weiterhin: Ein Haushalt plus eine weitere Person. Neu ist, dass Kinder unter 14 Jahren dabei nicht mitzählen.

Wirtschaft

Der Lockdown für den Einzelhandel wird verlängert. Bei den Dienstleistungen dürfen Friseure bereits am 1. März wieder öffnen.


Virusmutation in Hessen

Der Ministerpräsident betont, dass aufgrund der Virusmutationen weiterhin große Vorsicht geboten sei und Hygiene- und Abstandsregeln dringend beachtet werden müssten.

Auch in Hessen haben sich die Varianten aus Großbritannien, Brasilien und Südafrika stark verbreitet. Gesichert ist, dass zumindest die Großbritannien-Variante deutlich infektiöser ist als die bisherige Form. Das bedeutet, sie verbreitet sich schneller und leichter. Die Landesregierung beobachtet die Situation sehr aufmerksam.

Das Land ist mit dem Bund übereingekommen, die im Bundesinfektionsschutzgesetz genannte Inzidenz von 35 als weiteren Zielpunkt für die Lockerung von Schutzmaßnahmen anzustreben. Mindestens müsste Hessen aber deutlich unter 50 kommen. Nur so könnten die Nachverfolgung von Kontaktpersonen sichergestellt und Infektionsketten durchbrochen werden.

Öffnungs- und Perspektivplan

Der Ministerpräsident hat angekündigt, dass Hessen weiter an Planungsperspektiven für eine sichere und gerechte Öffnungsstrategie arbeiten wird. Dazu werde das Hessische Kabinett die Ergebnisse der Bund-Länder-Beratungen in die Planungen einbeziehen und dem Bund einen Vorschlag für ein abgestimmtes Vorgehen machen. Ziel sei es, bei den nächsten Beratungen von Bund und Ländern am 3. März über eine solche Öffnungsstrategie zu beraten.

 

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