Bild: Rathaus Rüsselsheim am Main

03.03.2021

Schulen und Kinderbetreuung: Erweiterte Maskenpflicht, feste Gruppen

Bis zum 1. April gilt eine neue Allgemeinverfügung des Kreises Groß-Gerau für Schulen sowie Kindertageseinrichtungen und Kinderhorte. Lehrkräfte, pädagogische Mitarbeitende sowie Schülerinnen und Schüler ab der 5. Jahrgangsstufe müssen nun im Präsenzunterricht eine medizinische Maske tragen. Dies gilt auch für die Not- und Nachmittagsbetreuung. Lehrplanmäßiger Unterricht muss gemäß der Allgemeinverfügung in festen Lerngruppen erfolgen. Genauso sind feste Not- und Nachmittagsbetreuungsgruppen einzurichten.

In Kindertageseinrichtungen und Horten dürfen Kinder nur noch in festen Gruppen betreut werden. Die Stadt Rüsselsheim hatte dies auf der Grundlage der Hygieneempfehlungen des Landes zum Schutz der Kinder und der Beschäftigten für ihre Kitas bereits vorab verbindlich festgelegt.

In allen Schulen darf weiterhin kein praktischer Schulsportunterricht in geschlossenen Räumen und (Schwimm-)Hallen stattfinden. Der Sportbetrieb ist ausnahmsweise nur gestattet, wenn Einstellungstests, Leistungsfeststellungen sowie andere Prüfungen in Ausbildungen und Studiengängen vorbereitet oder abgenommen werden müssen, bei denen Sport wesentlicher Bestandteil ist.


 

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