Bild: Rathaus Rüsselsheim am Main

30.03.2021

Kreis verschärft deutlich die Corona-Regeln

Die 7-Tages-Inzidenz im Kreis Groß-Gerau kennt aktuell nur eine Richtung: Steil nach oben. Bei einer aktuellen Inzidenz von fast 170 ergreift das Kreisgesundheitsamt daher ab 1. April ein ganzes Bündel an zusätzlichen Maßnahmen, um das Infektionsgeschehen kreisweit wieder in den Griff zu bekommen. Die verschärften Regeln sollen zunächst bis zum 18. April greifen.


Ab Gründonnerstag gilt daher auch in Rüsselsheim am Main erneut eine nächtliche Ausgangssperre in der Zeit von 21 und 5 Uhr. In dieser Zeit dürfen Bürgerinnen und Bürger die eigene Wohnung nur noch aus wichtigen Gründen verlassen, beispielsweise um zur Arbeit, zum Arzt oder zur Physiotherapie zu gehen. Auch die Begleitung und Betreuung hilfsbedürftiger Personen und Minderjähriger ist weiter möglich, genauso wie die Versorgung von Tieren. Ebenso darf man für die Begleitung von Sterbenden und zur Teilnahme an Gottesdiensten zu besonderen religiösen Anlässen die Wohnung während dieser Zeit verlassen.


Zusätzlich bleiben die Kitas ab Dienstag nach Ostern (6. April) kreisweit geschlossen. Möglich ist dann nur noch eine Notbetreuung für Kinder von Eltern in systemrelevanten Berufen oder für Kinder berufstätiger Alleinerziehenden. Die Betreuung muss weiterhin in festen Gruppen stattzufinden.
Ab Donnerstag wird zudem der Aufenthalt im öffentlichen Raum weiter eingeschränkt. Dieser ist noch nur im Kreis der Angehörigen des eigenen und eines weiteren Haustandes mit bis zu fünf Personen gestattet, wobei Kinder nun wieder mitgezählt werden. Auch für Zusammenkünfte im privaten Bereich empfiehlt der Kreis dringend das Einhalten dieser Obergrenze.


Ebenso gilt, dass der Freizeit- und Amateursport nur noch unter freiem Himmel zulässig ist. Egal ob auf öffentlichen oder privaten Sportanlagen: Sport ist dabei nur noch alleine oder in Gruppen, denen der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum erlaubt ist, gestattet. Dies gilt auch für Kinder.
Fitnessstudios, Yoga-, Pilates-, EMS-Studios (Elektro-Muskel-Stimulations- Studios) und ähnliche Einrichtungen dürfen nur bei Vorliegen eines durch einen tagesaktuellen Corona-Schnelltest nachgewiesenen negativen Testergebnisses betreten werden. Der Nachweis kann auch durch einen vor Ort durchgeführten Selbsttests der Kundinnen und Kunden erfolgen. Für die Kontrolle und die Dokumentation ist allerdings die Betreiberin oder der Betreiber des Studios verantwortlich.


Rechtsgrundlage für die neue Allgemeinverfügung des Kreises Groß-Gerau ist das Infektionsschutzgesetz. Danach hat die zuständige Behörde – in diesem Fall das Kreisgesundheitsamt – alle erforderlichen Schutzmaßnahmen zu treffen. Das Gesundheitsamt unterstrich mit der Veröffentlichung der Allgemeinverfügung noch mal deutlich, dass aktuell die britische Mutante des Virus dominant und folglich die Kontaktreduzierung das Gebot der Stunde ist.



 

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