Bild: Rathaus Rüsselsheim am Main

21.05.2021

Inzidenz unter 100: Ab Sonntag werden Einschränkungen zurückgenommen

Ab Sonntag, 0 Uhr, werden in Rüsselsheim am Main Corona-Maßnahmen zurückgenommen werden. Denn bis einschließlich heute (Freitag) liegt die Inzidenz im Landkreis Groß-Gerau bereits fünf Werktage unter 100 (aktuell: 79,8). Damit hat auch Rüsselsheim nach dem Hessischen Stufenplan die erste Stufe erreicht, so dass zwei Tage später die Bestimmungen der bundesrechtlichen Notbremse nicht mehr gelten.

Fortan wird ab Sonntag die Ausgangssperre aufgehoben und es dürfen sich wieder zwei Haushalte (plus Geimpfte und Genesene) treffen. Freuen dürfen sich auch Cafés und Restaurants, die ihre Außenbereiche nach monatelangen Schließungen unter Auflagen wieder öffnen können. Der Besuch ist möglich, wenn Gäste einen negativen Corona-Test oder einen Nachweis über einen vollständigen Impfschutz vorlegen. Es gelten Abstandsregeln und Sitzplatzpflicht, auch sind Kontaktdaten für eine mögliche Kontaktnachverfolgen zu hinterlegen. Clubs und Diskotheken sind dem gleichgestellt, auch für sie ist die Öffnung als Außen-Gastronomie möglich. Für das Beherbergungsgewerbe sind ebenfalls Lockerungen vorgesehen. Hotels, Ferienhäuser und Campingplätze in Rüsselsheim und Umgebung sind ab Pfingsten wieder für touristische Übernachtungen geöffnet. Gäste müssen bei der Anreise ein aktuelles negatives Testergebnis vorlegen und sich bei einem längeren Aufenthalt zweimal pro Woche testen lassen.

Einkaufen und Einzelhandel
Für Geschäfte mit einem Angebot für den erweiterten täglichen Bedarf ändert sich vorerst nichts. Sie dürfen wie bislang öffnen. Der übrige Einzelhandel in Rüsselsheim kann dagegen mit "Click and meet" wieder seine Geschäftsräume für Kundinnen und Kunden öffnen. Die Pflicht, eine medizinische Maske zu tragen, bleibt aufrechterhalten, für das Betreten des Publikumsbereichs wird ein aktueller Negativnachweis empfohlen.

Körpernahe Dienstleistungen und Körperpflege
Betriebe, die körpernahe Dienstleistungen anbieten, dürfen unter Auflagen wieder öffnen. Hierzu zählen eine Terminpflicht, die Kontaktdatenerfassung und der Nachweis eines tagesaktuellen Negativ-Tests.

Kitas und Schulen
Während die Kitas weiter im Regelbetrieb unter Pandemie-Bedingungen verbleiben, können sich die Rüsselsheimer Schulen auf die Rückkehr in den Präsenzunterricht vorbereiten. Dieser ist für die Klassenstufen 1 bis 6 sowie die Abschlussklassen ab Dienstag wieder vorgesehen. Die Klassen 7 bis 11 bleiben im Wechselunterricht. Für alle Schülerinnen und Schüler gilt eine zweimalige Testpflicht pro Woche.

Sport
Sport war bislang nur allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand möglich. Ab Sonntag kann dieser den Kontaktregeln entsprechend wieder betrieben werden. Beim Gruppensport für Kinder bleibt es bei der bisherigen Regelung, so dass dieser weiterhin nur mit fünf Kindern unter 15 Jahren im Freien möglich ist. Die Rüsselsheimer Schwimmbäder müssen sich noch bis zum Erreichen der zweiten Stufe des hessischen Stufenplans gedulden und bleiben weiter geschlossen. Nach den Vorgaben des hessischen Stufenplans können zudem Fitnessstudios nach vorheriger Anmeldung, Kontakterfassung und Negativ-Test wieder besucht werden.

Kultur und Freizeit
Ab Sonntag dürfen auch Zoos, Schlösser, Freizeitparks und Museen wieder öffnen. Dies gilt natürlich auch für das Rüsselsheimer Stadt- und Industriemuseum, das gleich mit drei sehenswerten Ausstellungen für das Pfingstwochenende aufwartet. Um bei begrenzten Besucherzahlen die Hygiene- und Schutzmaßnahmen problemlos umsetzen zu können, ist für jeden Besuch das Tragen einer medizinischen Maske sowie eine vorherige Reservierung notwendig. Die Hotline des Stadt- und Industriemuseum ist dafür ausnahmsweise auch am Samstag von 10 bis 14Uhr unter der Nummer 06142 83-2950 erreichbar. Das Land Hessen empfiehlt für den Besuch den Nachweis eines aktuellen Negativ-Tests.

Veranstaltungen
Bei Veranstaltungen unterscheidet der Stufenplan zwischen drinnen und draußen: Während diese innerhalb von Räumen nur unter strengen Hygieneregeln und nur zu bestimmten Zwecken möglich sind (beruflich, Gottesdienste, öffentliches Interesse), dürfen im Freien wieder bis zu 100 Personen zusammenkommen. Auch dabei gelten strenge Auflagen, wie das Erfassen der Kontaktdaten und die Vorlage eines tagesaktuellen Negativ-Nachweises.

Weitere Informationen
Unter dem folgenden Link veröffentlicht das Hessische Ministerium für Soziales und Integration, wann die Vorgaben der Bundesnotbremse (Inzidenz > 100) und wann die Regelungen des Hessischen Stufenplans (Inzidenz < 100) gelten. Überschreitet ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Inzidenz von 100, gelten dort ab dem übernächsten Tag bundeseinheitliche Regelungen. Auf der Internetseite finden sich auch alle Landkreise mit ihren jeweiligen Inzidenzen und die dazu gehörigen Regelungen, auch diejenigen, die infolge des Kabinettbeschlusses der Hessischen Landesregierung in Gebietskörperschaften mit einer Inzidenz unter 100 gelten: https://hessenlink.de/BFxfz

 

 

 

 

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