Bild: Rathaus Rüsselsheim am Main

17.11.2021

Impferinnerung

Die Stadt Rüsselsheim am Main erinnert noch mal daran, dass sie gemeinsam mit dem Landkreis Groß-Gerau an drei Terminen Impfungen gegen das Corona-Virus in der ehemaligen Parkschule ohne Voranmeldung anbietet. Wer noch seine Erst- oder Zweitimpfung benötigt, hat hierzu gleich morgen (18. November) von 10 bis mindestens 16 Uhr im Schulgebäude an der Frankfurter Straße 54 die Gelegenheit. Situationsabhängig entscheidet das Impfteam vor Ort, ob auch bis 18 Uhr oder sogar darüber hinaus geimpft wird.

Weitere spontane Impftermine ohne Voranmeldung sind an der Parkschule am 2. und 16. Dezember, ebenfalls von 10 bis 16 Uhr möglich. Eine Übersicht aller mobilen Impftermine im Landkreis Groß-Gerau finden sich auf der Internetseite der Kreisverwaltung unter www.kreisgg.de/gesundheit/corona-krise-info-und-hotlines/corona-impfung (verkürzter Link: kurzelinks.de/p0sz).

Die Impfung ist für alle ab zwölf Jahren möglich. Junge Menschen zwischen 12 und 16 Jahren müssen von einer erziehungsberechtigten Person begleitet werden. Jugendliche zwischen 16 und 18 dürfen allein kommen, aber die Erziehungsberechtigten müssen vorher die Formulare mitunterschreiben.

Mitzubringen zum Impfen sind ein Ausweis und nach Möglichkeit ein Impfpass. Wer die Versichertenkarte einer Krankenkasse dabei hat, erleichtert den Teams, die Daten zu erfassen. COVID-Genesene müssen einen PCR-Befund oder den Nachweis einer Genesung mitbringen.

Es gibt die Möglichkeit, vorab die Aufklärungsmerkblätter und die Einverständniserklärungen auf der Internetseite des Robert Koch-Instituts herunterzuladen und auszufüllen. Das vorherige Lesen und Ausfüllen der Bögen verkürzt mögliche Warte- und Bearbeitungszeiten bei der Anmeldung vor Ort. Die Dokumente sind zu finden unter dem verkürzten Link: kurzelinks.de/jexq.

Vorrangig werden in der Parkschule Erst- und Zweitimpfungen vergeben, um die Impfquote der besonders vulnerablen Zielgruppe der noch ungeimpften beziehungsweise nicht vollständig geimpften Personen weiter zu erhöhen. Impfwillige, die sechs Monate nach der Zweitimpfung eine dritte Spritze zur Auffrischung (Booster-Impfung) benötigen, werden jedoch nicht abgewiesen. Diese müssen jedoch mit langen Wartezeiten rechnen.


 

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