13.01.2022
Der gesamte Kreis Groß-Gerau gilt ab dem morgigen Freitag (14. Januar, 0 Uhr) als Hotspot. Grund ist die heutige Sieben-Tages-Inzidenz von 464,1, mit der am dritten Tag in Folge der Wert von 350 überschritten wurde. In Rüsselsheim am Main gilt in öffentlichen Bereichen wie bisher die Pflicht eine Maske zu tragen, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu Personen anderer Haushalte nicht eingehalten werden kann. Die Vorschrift betrifft alle Gedrängesituationen beispielsweise beim Einlass oder in Warteschlangen, aber auch die Fußgängerzonen. Eine gesonderte Festlegung einer Maskenpflicht ist für Rüsselsheim daher nicht verhältnismäßig und notwendig.
Auch ein Alkoholverbot für öffentliche Plätze betrachtet die Stadt Rüsselsheim derzeit als unverhältnismäßig. Die Stadt wird die Situation jedoch kontinuierlich weiterverfolgen und regelmäßig neu bewerten.
Entsprechend der Landesregeln für Hotspots gilt auch in Rüsselsheim bei Veranstaltungen mit mehr als zehn Personen sowie im Kultur-, Sport- und Freizeitbereich (Sportplatz, Fitnessstudio, Kino, Theater etc.) im Innenbereich die 2G-Plus-Regel und im Außenbereich die 2G-Regel. Dies trifft auch für die Gastronomie sowie bei touristischen Übernachtungen zu.
12.09.23
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