Bild: Rathaus Rüsselsheim am Main

25.01.2023

Städtebauliches Zielkonzept für freiwerdende Stellantis-Flächen

Grafik: Szenario 1 (Grafik: AS + P Albert Speer + Partner GmbH)Grafik: Szenario 2 (Grafik: AS + P Albert Speer + Partner GmbH)

Mit zwei Szenarien zeigt die Stadt Rüsselsheim am Main auf, wie die über 120 Hektar freiwerdenden Flächen des Unternehmens Stellantis im Westen Rüsselsheims zu ökologisch nachhaltige und auf Zukunftsbranchen orientierte Wohn-, Industrie- und Gewerbestandorte aufgewertet werden können. Die Szenarien sind Teil eines städtebaulichen Zielkonzepts, das eine gute Durchmischung von einzigartigen Industrie-Nutzungen sowie hochwertigem Gewerbe und Wohnen berücksichtigt. „Das Zielkonzept liefert aufbauend auf das bereits beschlossene Rahmenkonzept eine erste Konkretisierung mit Gebäudeformen“, sagte Stadtrat Nils Kraft bei der Vorstellung der Entwürfe. Weil es sich um ein insgesamt hochkomplexes Areal mit schwierigen Rahmenbedingungen handele, sei dies eine Hilfestellung an jene, die diese Flächen entwickeln wollen. „Es war Wunsch der Stadtverordneten, dass sich die Stadt sehr früh mit ihren Vorstellungen positioniert. Die Varianten können flexibel genutzt werden und sollen als Grundlage für die weiteren Gespräche mit potentiellen Erwerber*innen und Stellantis dienen“, erläuterte Kraft.

Die beiden Entwürfe veranschaulichen Baufelder, Freiflächen und Baustrukturen. Im ersten Szenario wird ein höherer Anteil des Gebäudebestandes in die bauliche Neuentwicklung integriert. Wohnnutzungen befinden sich in dieser Variante in den Bereichen an der Weisenauer Straße und die Nordseite des Areals am Rugbyring. Im zweiten Szenario sind die Gewerbeflächen nördlich der Mainzer Straße in einem flexibel nutzbaren Gewerbepark angeordnet. Neue Wohnstandorte sind hier mit einzelnen Ausnahmen im gesamten östlichen Bereich zwischen Mainzer Straße und Rugbyring vorgesehen.

Das städtebauliche Zielkonzept wird in der aktuellen Sitzungsrunde beraten. Die freiwerdende Fläche beinhaltet sechs Teilbereiche, für die bereits im vergangenen Jahr neben dem Rahmenkonzept Aufstellungsbeschlüsse für Bebauungspläne und zu einer Vorkaufsrechtssatzung erfolgt sind.

 

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