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Presseinformationen

05.05.2020

Entschädigung für Verdienstausfälle durch Schul- und Kitaschließungen

Wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Verdienstausfälle durch die behördlich angeordneten Schul- und Kitaschließungen haben, haben sie Anspruch auf Entschädigung. Darauf weist die Stadt Rüsselsheim am Main hin. Im Internet steht unter dem Link ifsg-online.de/antrag-schul-und-kita-schliessung.html ein gemeinsames Angebot des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat sowie des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen unter Beteiligung des Bundeslandes Hessen zur Verfügung. Hier gibt es auch Informationen zum Beantragungsverfahren, insbesondere zu den notwendigen Nachweisen.

Arbeitgeber und Selbstständige können über diese Webseite eine Entschädigung für Verdienstausfälle beantragen. Beschäftigte erhalten die Entschädigung von ihren Arbeitgebern als Lohnfortzahlung. Die Arbeitgeber können sich die Entschädigung anschließend über den Antrag erstatten lassen. Es ist auch möglich, Anträge für mehrere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gemeinsam stellen. Selbstständige sowie Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter können den Antrag selbst stellen. Ein Antragsformular soll in wenigen Tagen online verfügbar sein. Über die Eingabe der Postleitzahl wird die zuständige Behörde ermittelt. Für Rüsselsheim liegt die Zuständigkeit beim Regierungspräsidium Darmstadt.

 

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