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Presseinformationen

23.10.2020

Kreis verschärft nochmals Corona-Maßnahmen

Sieben-Tages-Inzidenz im Kreis Groß-Gerau bei 122,2

Seit Freitag (23. Oktober) 8 Uhr gelten zwei neue Allgemeinverfügungen des Kreises Groß-Gerau mit weiteren Verschärfungen der Corona-Maßnahmen. Sie basieren auf einem Erlass zweier Ministerien zu einer Fortschreibung des Hessischen Eskalationskonzepts und gelten auch in Rüsselsheim am Main.

Die Sieben-Tages-Inzidenz liegt Stand 23. Oktober bei 122,2, und die fünfte und höchste Stufe des Eskalationskonzepts mit der Farbe dunkelrot (mit einer Inzidenz ab 75), ist damit weit überschritten. Deswegen gelten nun im öffentlichen Raum verschärfte Kontaktbeschränkungen. Es dürfen sich maximal nur noch fünf Personen oder Angehörige des eigenen und eines weiteren Hausstands treffen.

Die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, wird erweitert und gilt nun bei öffentlichen Veranstaltungen, in öffentlichen Einrichtungen (z.B. Rüsselsheimer Rathaus, Betreuungseinrichtungen, Krankenhäuser etc.), bei Zusammenkünften von Glaubensgemeinschaften zur gemeinschaftlichen Religionsausübung sowie Trauerfeierlichkeiten auch am eigenen Sitzplatz und somit während der gesamten Veranstaltung. Dies gilt nicht für Kinder unter sechs Jahren oder Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder Behinderung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können.

Private Feierlichkeiten in angemieteten oder abgetrennten öffentlichen Räumen (zum Beispiel in Gaststätten, Vereinsheimen oder Bürgerhäusern) werden auf maximal zehn Personen oder zwei Hausstände beschränkt. Bei privaten Zusammenkünfte und private Feiern dürfen im privaten Raum ebenfalls nur noch maximal zehn Personen oder zwei Hausstände zusammenkommen.

Zusammenkünfte und Veranstaltungen sowie kulturelle Angebote bleiben auf maximal 100 Personen begrenzt. Bei diesen Veranstaltungen ist eine Mund-Nasen-Bedeckung nun auch am eigenen Sitzplatz während der gesamten Veranstaltung zu tragen. Von der Maskenpflicht sind, wie immer Kinder unter sechs Jahren oder Personen ausgenommen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder Behinderung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können. Von der Begrenzung der Höchstteilnehmerzahl ausgenommen sind politische Veranstaltungen, wie zum Beispiel Gremiensitzungen und Parteitage.

Der Konsum im öffentlichen Raum sowie der Ausschank, die Abgabe und der Verkauf von Alkohol bleibt zwischen 23 und 6 Uhr an allen Verkaufsstätten und ähnlichen Einrichtungen, insbesondere Tankstellen, Kiosken, Einzelhandelsgeschäften und Supermärkten, untersagt.

Der Wettkampf- und Trainingsbetrieb im Sport darf nur noch kontaktlos ausgeübt werden. Das bedeutet, dass der Wettkampfbetrieb ab sofort für Mannschafts- und Kontaktsportarten ausgesetzt ist und das Training nur noch ohne Körperkontakt oder Zweikämpfe stattfinden darf. Dabei sind Zuschauende sowohl in geschlossenen Räumen als auch im Freien nicht mehr gestattet. Davon ausgenommen sind eine erziehungsberechtigte Person pro minderjähriger Person, die Trainerinnen und Trainer sowie Betreuerinnen und Betreuer.

In Gaststätten und Übernachtungsbetrieben müssen Gäste wie bisher auch beim Betreten und Verlassen der Lokalität, in den Gängen und beim Aufsuchen von Gemeinschaftseinrichtungen, wie zum Beispiel WC oder Wellnessbereich, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Auch hier gelten bei der Maskenpflicht die bisher genannten Ausnahmen.

Des Weiteren gilt die verpflichtende Regelung, dass in Alten- und Pflegeheimen maximal drei Besuche pro Woche zulässig sind. Diese sind pro Besuch auf jeweils eine Stunde und maximal zwei Personen zu begrenzen. Bei   Transporten von Patientinnen und Patienten zu und innerhalb von Einrichtungen des Gesundheitswesens sind diese verpflichtet, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Zudem gilt für Besuchende und Beschäftigte in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen die Maskenpflicht und es muss bei diesen Personen abgefragt werden, ob Anzeichen einer Corona-Infektion vorliegen.

Die neuen Allgemeinverfügungen gelten vorerst bis zum 8. November 2020, 24 Uhr. Eine Verlängerung bleibt vorbehalten.

Weitere Informationen:

Link zu Link Pressemitteilung des Kreises Groß-Gerau
Link zu Link Pressemitteilung des Landes zum fortgeschriebenen Eskalationskonzept

 

 

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