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Presseinformationen

23.02.2021

Hinweise zur Briefwahlbeantragung und dem Versand der Wahlbenachrichtigungen

Aufgrund vieler Nachfragen stellt die Stadt klar: Seit dem 1. Februar ist es möglich, die Briefwahlunterlagen zu beantragen. Auch wenn Wählerinnen und Wähler bereits Briefwahlunterlagen beantragt haben, wurde ihnen in der Woche ab dem 15. Februar noch eine Wahlbenachrichtigung zugesandt. Der Versand erfolgt über das kommunale Rechenzentrum in ganz Hessen automatisiert. Die Stadt Rüsselsheim am Main hat hierauf keinen Einfluss. Sollte die Wahlbenachrichtigung erst nach dem Versand des Wahlbriefs eingegangen sein, kann diese als gegenstandslos erachtet und entsorgt werden.

Die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist online noch bis einschließlich 10. März möglich. Der Link ist auf der Startseite von www.ruesselsheim.de zu finden.

Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ebenfalls ein Antrag auf Ausstellung von Briefwahlunterlagen. Per E-Mail an wahlamt@ruesselsheim.de ist dies ebenfalls unter Angabe der persönlichen Daten (Name, Geburtsdatum und Adresse) möglich.

Wer per Briefwahl wählen will, muss die Postlaufzeiten berücksichtigen – sowohl für das Abschicken des Antrags als auch des Wahlbriefs. Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag, 18 Uhr im Wahlamt eingegangen sein.

Es besteht zudem die Möglichkeit, persönlich die Unterlagen abzuholen und/oder vor Ort zu wählen. Hierfür hat die Stadt Rüsselsheim am Main ein Briefwahllokal im Rathaus, Marktplatz 4 (Eingang Faulbruchstraße) in der Rotunde eingerichtet. Die Öffnungszeiten sind Montag, Dienstag und Donnerstag von 8 bis 12 Uhr, Donnerstagnachmittag von 14 bis 18 Uhr sowie samstags von 9 bis 13 Uhr.

Letzte Möglichkeit für die Briefwahlbeantragung ist am Freitag (12. März) bis 13 Uhr.

 

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