Bild: Rathaus Rüsselsheim am Main

Presseinformationen

07.05.2020

Maskenpflicht auf Wochenmärkten besteht weiter

Dass auch auf Wochenmärkten eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden muss, darauf weist die Stadt Rüsselsheim am Main nochmals hin und bittet um Verständnis für die Schutzmaßnahme. Es ist ausreichend, so genannte Alltagsmasken zu tragen. Schon diese einfachen Mund-Nasen-Bedeckungen halten Tröpfchen zurück, die beim Sprechen oder Husten entstehen und vermindern so das Ansteckungsrisiko für andere. Die Trägerinnen und Träger selbst sind nur geschützt, wenn auch ihr Gegenüber einen solchen Schutz trägt. Wenn keine derartige Mund-Nasen-Bedeckung zur Verfügung steht, kann auch ein Tuch oder ein Schal vor Mund und Nase gebunden werden. Beschlossen hat die hessische Landesregierung diese Schutzmaßnahme im Rahmen der Corona-Bekämpfung. Sie gilt seit dem 27. April.

Wichtig ist außerdem, dass weiterhin zu anderen Personen der bekannte Mindestabstand von 1,5 Metern und die Hygieneregeln – vor allem sorgfältiges Händewaschen, Nießen und Husten in ein Taschentuch oder die Armbeuge – eingehalten werden. Die Stadt Rüsselsheim appelliert daher an die Besucherinnen und Besucher der Wochenmärkte, in den gemeinsamen Anstrengungen gegen das Virus jetzt nicht leichtsinnig nachzulassen.

Ausnahmen von der Maskenpflicht gelten weiterhin für alle Kinder unter sechs Jahren, Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder einer Behinderung keinen Mund-Nasenschutz tragen können, sowie Beschäftigte, die durch anderweitige Schutzmaßnahmen, insbesondere Trennvorrichtungen (Spuckschutz) geschützt werden.

Für Fragen, Anliegen und Informationen steht die Hotline des Bürgertelefons Hessen unter der Nummer 0800 555-4666 täglich von 8 bis 20 Uhr zur Verfügung. Fragen können auch per E-Mail an buergertelefon@stk.hessen.de gestellt werden.

 

Link zu Zurück zur Übersicht