Bild: Rathaus Rüsselsheim am Main

Presseinformationen

27.08.2020

Stadt Rüsselsheim erinnert an Maskenpflicht auf Wochenmärkten

Die Stadt Rüsselsheim erinnert die Bürgerinnen und Bürger daran, eine Mund-Nasen-Bedeckung auch auf dem Wochenmarkt zu tragen. Das Corona-Virus ist immer noch eine Gefahr für die Gesundheit, daher gilt es auch weiterhin sich selbst und andere zu schützen. Derzeit, stelle die Stadt allerdings fest, dass die Bereitschaft bei den Besucherinnen und Besucher der Wochenmärkte abnehme, zum Schutz vor Corona eine Maske oder Bedeckung für Mund und Nase zu tragen. Gleichzeitig steigen die Infektionszahlen im gesamten Landkreis Groß-Gerau wieder an. Aus diesem Grund macht die Stadt darauf aufmerksam, dass Menschen beim Aufenthalt und Einkauf auf den Wochenmärkten im Freien nach dem Infektionsschutzgesetz dazu verpflichtet sind, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Um weiter für das Thema zu sensibilisieren, wird die Hilfspolizei am kommenden Samstag (29. August) auf dem Wochenmarkt am Rüsselsheimer Marktplatz präsent sein und Personen ohne Maske ansprechen. Dies wird in der darauffolgenden Woche wiederholt. Danach kontrolliert die Stadtpolizei auf den Wochenmärkten, die bei Verstößen gegen die Maskenpflicht Bußgelder verhängen. Für einen Verstoß gegen die Maskenpflicht werden 50 Euro fällig.

 

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