Bild: Rathaus Rüsselsheim am Main

Presseinformationen

17.10.2020

Corona-Infektionen auf Höchststand: Verschärfte Maßnahmen zur Eindämmung

Die Zahlen der Corona-Infektionen haben im Kreis Groß-Gerau einen neuen Höchststand erreicht. Deswegen hat der Kreis ergänzende Maßnahmen zur Eindämmung verfügt, die auch in Rüsselsheim am Main gelten. Mit Stand 17. Oktober beträgt die Zahl der Infektionen in den vergangenen sieben Tagen im Kreis 89,2 pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner (Sieben-Tages-Inzidenz). Damit ist die Stufe 5 und damit die letzte und tiefrote Stufe des Eskalationskonzepts des Landes Hessen erreicht.

Die Verfügungen des Kreises orientieren sich an den Vorgaben der Bund-Länder-Konferenz und beinhalten Eckpunkte, auf die sich Städte und Landkreise in der Rhein-Main-Region verständigt haben. Die Verfügungen des Kreises gelten bis zum 1. November 24 Uhr. Eine Verlängerung bleibt vorbehalten.

Soziales und öffentliches Leben
Private Zusammenkünfte und private Feierlichkeiten sind seit Samstag (17. Oktober) im öffentlichen und privaten Raum auf maximal zehn Personen beschränkt. Für den privaten Raum empfiehlt der Kreis dringend, die Anzahl der Hausstände auf höchstens zwei zu beschränken.

Um zu vermeiden, dass sich vor und nach standesamtlichen Trauungen größere Personengruppen treffen und anschließend gemeinsam feiern, beschränkt die Stadt Rüsselsheim am Main bei Trauungen die Zahl der Personen ebenfalls auf zehn Personen. Neben dem Paar können der Trauung folglich acht Gäste teilnehmen.

Veranstaltungen und Kulturangebote begrenzt der Kreis auf maximal 100 Personen. In den Hygienekonzepten ist zu beachten, dass außer auf dem eigenen Sitzplatz eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden muss.

Sperrzeit für das Gaststättengewerbe und eingeschränkte Abgabe von Alkohol
Für das Gaststättengewerbe hat der Kreis Groß-Gerau ab 23 Uhr eine Sperrzeit festgesetzt. Weiterhin gilt, dass Gäste in den Gaststätten beim Betreten und Verlassen und beim Weg aufs WC eine Mund-Nasenbedeckung tragen müssen.

Untersagt wird außerdem die Außen-Abgabe von Alkohol in der Zeit zwischen 23 und 6 Uhr.

Maskenpflicht ab Klasse 5
Der Kreis hat zudem eine Allgemeinverfügung für den schulischen Bereich erlassen. Es gilt ab Montag (19. Oktober) ab der fünften Klasse in den Schulen im Kreis Groß-Gerau und somit auch in Rüsselsheim am Main eine Maskenpflicht im Präsenzunterricht. Außerdem hat der Kreis für den Schulsport ein Verbot in geschlossenen Räumen verfügt.

Regelungen zum Spitzen- und Breitensport
Der Sportbetrieb wird ebenfalls reglementiert: Für den Wettkampfbetrieb des Profi- und Spitzensports sind Zuschauende nicht zugelassen. Im Breiten- und Freizeitsport sind im Freien 100 Zuschauende erlaubt, in den Hallen wegen der erhöhten Aerosolbildung durch den Sport nur 50 Personen. Gleichwohl geht der Appell noch weiter: Der Kreis empfiehlt, auch im Breiten- und Freizeitsport auf Zuschauende komplett zu verzichten.

Verschärfung und Verlängerung der Landesverordnungen
Das Land Hessen hat seine Verordnungen bis zum 31. Januar 2021 verlängert. Es hat neu vorgeschrieben, dass Mund-Nasen-Bedeckungen während des Aufenthalts auf Bahnsteigen und an Haltestellen getragen werden müssen.

Gemäß den aktuellen Bestimmungen dürfen Gastronome ab Montag (19. Oktober) Gäste nach dem Personalausweis fragen, um die Plausibilität der Angaben auf den Gästelisten zu überprüfen. Auch Betreiberinnen und Betreiber von körpernahen Dienstleistungen wie Nagelstudios oder Friseure müssen Kontaktdaten erfassen.

Das Land und der Kreis stellen ihre Verordnungen und Allgemeinverfügungen im Wortlaut auf ihren Internetseiten zur Verfügung.

Weitere Informationen:
Link zu Internetseite: Land Hessen
Link zu Internetseite: Kreis Groß-Gerau

 

Link zu Zurück zur Übersicht