Bild: Rathaus Rüsselsheim am Main

Presseinformationen

23.07.2021

Jetzt auch Zweitimpfungen beim Sonderimpfen in Rüsselsheim möglich

Nachdem sich heute Morgen zum Impfstart an der Rüsselsheimer Großsporthalle gleich eine Schlange an Impfwilligen für eine Zweitimpfung gebildet hat, hat das Impfteam des Kreises Groß-Gerau kurzfristig vor Ort reagiert. Heute (23. Juli) und am Sonntag (25. Juli) werden auch Zweitimpfungen mit Comirnaty von Biontech verabreicht. Jede Person, die im Kreis Groß-Gerau wohnhaft ist und deren Erstimpfung mit Comirnaty 21 Tage (3 Wochen) zurückliegt, kann sich seine Zweitspritze jetzt auch an der Großsporthalle injizieren lassen. Dies gilt auch bei einer Kreuzimpfung, bei der mit der ersten Spritze das Vakzin Vaxzevria von Astrazeneca verabreicht wurde. Hier müssen allerdings 28 Tage beziehungsweise vier Wochen zwischen Erst- und Zweitimpfung vergangen sein. Darüber hinaus sind auch COVID-Genesene zugelassen, die seit mindestens vier Wochen keine Krankheitssymptome mehr zeigen (mitzubringen sind ein PCR-Befund oder ein Genesenen-Nachweis).

Das Impfen in der Großsporthalle (Evreuxring 31) findet heute und am Sonntag in der Zeit von 9 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr statt. Impfberechtigt für das Impfen ohne Anmeldung sind alle Menschen ab 16 Jahren, die innerhalb des Landkreises Groß-Gerau wohnen oder arbeiten. Minderjährige, die mit Comirnaty (Biontech) geimpft werden, müssen in Begleitung einer erziehungsberechtigen Person erscheinen.


Mitzubringen zum Impfen sind die Versichertenkarte der Krankenkasse und bei der Erstimpfung nach Möglichkeit ein Impfpass. Im Fall der Zweitimpfung ist dieser (oder eine Impfersatzbescheinigung) jedoch zwingende Voraussetzung. Zusätzlich muss ein Ausweisdokument, wie der Personalausweis oder ein Reisepass, vorgelegt werden.

Der Samstag (24. Juli) ist dagegen für alle reserviert, die sich bereits vor drei Wochen beim ersten Sonderimpfen in der Großsporthalle haben impfen lassen. Weitergehende Kapazitäten werden morgen nicht zur Verfügung stehen, da weit mehr als 300 Impfungen durchgeführt werden müssen.

Die Stadt Rüsselsheim weist darauf hin, dass auch bei der Zweitimpfung am Freitag und am Sonntag eine Aufklärung und eine Einverständniserklärung notwendig sind. Aufklärungsmerkblätter und die Einverständniserklärungen lassen sich auf der Webseite der Stadt herunterladen (www.ruesselsheim.de/corona-infos/sonderimpfung.html). Das vorherige Lesen und Ausfüllen der Bögen verkürzt mögliche Warte- und Bearbeitungszeiten bei der Anmeldung vor Ort.

 

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