Bild: Rathaus Rüsselsheim am Main

Presseinformationen

01.12.2021

Feste Standorte zunächst in Groß-Gerau und Rüsselsheim, weitere folgen: Tägliches Impfen in zwei Städten

Neben den niedergelassenen Haus- und Fachärzten sowie den Betriebsärzten wurde auch der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) beauftragt, Impfangebote für die Bevölkerung bereitzuhalten. Nach einer Übergangsphase mit mobilen Impfteams bietet das Gesundheitsamt des Kreises Groß-Gerau seinen Bewohner*innen ab Dezember zwei feste Standorte an, an denen die Menschen aus dem Kreis Groß-Gerau sich gegen COVID-19 impfen lassen können.

Bereits ab heute, 1. Dezember 2021, werden jetzt täglich Erst-, Zweit- und Drittimpfungen im Helvetia Parc Groß-Gerau (Helvetiastraße 5) verabreicht, und zwar jeweils von 10.30 bis 17.30 Uhr. Am Montag, 6. Dezember, geht ein weiterer fester Standort in Betrieb: in der Alten Zulassung Rüsselsheim (Hans-Sachs-Straße 96). Auch dort wird dann jeden Tag geimpft, und zwar jeweils von 9.30 bis 16.30 Uhr. Insgesamt werden, sobald die personellen Voraussetzungen geschaffen wurden, an beiden Standorten zehn Impfteams arbeiten, sodass mehrere Schichten und damit auch mehr Impfungen möglich sind. 7000 Impfungen gegen Corona in der Woche werden vom Kreis Groß-Gerau erwartet.

„Der Kreis Groß-Gerau bietet seiner Bevölkerung damit noch bessere Gelegenheit, sich vor einer Erkrankung durch das Coronavirus zu schützen. In einem zweiten Schritt wollen wir - möglichst noch im Dezember, spätestens aber im Januar 2022 - zwei weitere feste Standorte anbieten“, so Landrat Thomas Will und der Erste Kreisbeigeordnete Walter Astheimer, der Gesundheitsdezernent des Kreises ist. Geplant sind zusätzliche Impfstationen in Riedstadt-Wolfskehlen und in Raunheim.

Aktuell können sich Impfwillige noch ohne vorherige Terminvergabe zu den genannten Standorten in Groß-Gerau und Rüsselsheim begeben. In wenigen Tagen soll es eine Terminplattform geben, über die der Kreis selbstverständlich informieren wird.

Grundsätzlich gilt, dass die Impfungen gemäß der aktuell gültigen STIKO-Empfehlung (14. Aktualisierung vom 29.11.2021) verabreicht werden. Es werden vorwiegend mRNA-Impfstoffe (Comirnaty ® von BionTech/Pfizer und Spikevax ® von Moderna) sowie für Erstimpfungen der Vektorimpfstoff Janssen® von Johnson & Johnson verwendet. Die Umsetzung der STIKO-Empfehlungen bedeutet für Erst- und Zweitimpfungen weiterhin, dass die Zweitimpfungen erst nach empfohlenem Impfabstand durchgeführt werden. Booster-Impfungen sind frühestens nach Ablauf von fünf Monaten nach der Zweitimpfung möglich.

Zur Impfung sind mitzubringen:

  • Personalausweis
  • Impfpass (falls vorhanden)
  • Versichertenkarte (nicht zwingend erforderlich, erleichtert jedoch die Erfassung der persönlichen Daten)
  • Für COVID-Genesene: mitzubringen sind PCR-Befund oder Genesenen-Nachweis
  • Aufklärungs- und Anamnesebogen finden sich zum Herunterladen im Internet auf den Corona-Seiten der Kreishomepage www.kreisgg.de. Alternativ werden sie auch an den Impforten vorgehalten und können mit Hilfe der Mitarbeiter*innen ausgefüllt werden.

 

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