Bild: Rathaus Rüsselsheim am Main

Presseinformationen

03.12.2021

Landesregierung verschärft wieder die Corona-Schutzmaßnahmen

Ab Sonntag (5. Dezember) gilt landesweit wieder eine verschärfte Corona-Schutzverordnung. Die Landesregierung hat die neuen Einschränkungen beschlossen, um die vierte Welle der Pandemie zu brechen.

Die neuen Regelungen zielen vor allem darauf ab, Kontakte zu reduzieren, insbesondere durch Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte oder durch strengere 2G-Regeln. Danach dürfen sich in Rüsselsheim am Main ab Sonntag Ungeimpfte maximal mit zwei Hausstände im öffentlichen Raum treffen. Auch dürfen sie die Rüsselsheimer Einzelhandelsgeschäfte nicht mehr betreten. Davon ausgenommen sind die so genannten Grundversorger, wozu unter anderem Supermärkte, Drogerien und Apotheken zählen.

Strengere Auflagen gelten künftig auch für Betreiberinnen und Betreiber von Gastronomien, Kinos oder Theatern. Dort wird die 2G+-Option gestrichen und es ist nicht mehr möglich, auf Abstandsregelungen und Maskenpflicht vollständig zu verzichten, wenn sie ausschließlich Geimpfte oder Genesene mit zusätzlichem tagesaktuellem Schnelltest einlassen.

Rüsselsheimer Schülerinnen und Schüler bis 18 Jahre erhalten weiterhin aufgrund der regelmäßigen Teilnahme an den Tests in den Schulen auch Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen, bei denen 2G gilt. Sie müssen als Negativnachweis ihr Testheft vorlegen. Die Testnachweispflicht gilt nicht für Kinder unter 6 Jahren und nicht für Kinder, die noch nicht eingeschult sind.

Gerade für Zusammenkünfte und Veranstaltungen (wie Fachmessen, Sportveranstaltungen oder Vereinstreffen) sowie Kulturangeboten (Theater, Opern, Kinos und Konzerte) gelten neue, strenge Obergrenzen für teilnehmende Personen. Unterschieden wird dabei, ob das Zusammentreffen innerhalb von Räumen oder im Freien stattfindet.


Für Innenräume gilt:

  • Bis 10 Personen: keine Regelung.
  • Ab 11 bis 100 Personen: 2G sowie Abstands- und Hygienekonzept.
  • Ab 101 Personen: 2G+ sowie Abstands- und Hygienekonzept.
  • Ab 250 Personen: Genehmigungspflicht durch die zuständigen Gesundheitsämter.


Beim Zusammentreffen im Freien ist zu beachten:

  • Bis 10 Personen: keine Regelung.
  • Ab 11 bis 100 Personen: Abstands- und Hygienekonzept.
  • Ab 101 Personen: 2G sowie Abstands- und Hygienekonzept.
  • Ab 3.000 Personen: Genehmigungspflicht und Kapazitätsbeschränkung ab dem 3.001-ten Platz auf 25 Prozent.


Bei Gottesdiensten und anderen religiösen Zusammenkünften in Innenräumen empfiehlt die Landesregierung dringend, künftig die 3G-Regeln anzuwenden. Soweit der Zugang zu Einrichtungen, Betrieben, Angeboten oder Veranstaltungen auf Personen mit Impf-, Genesenen- oder Testnachweis beschränkt ist, sind sie auf Verlangen der zuständigen Behörde oder des jeweiligen Betreibers oder Veranstalters verpflichtet, den Nachweis vorzulegen. Dazu sollen ab sofort die Nachweise möglichst in digital auslesbarer Form (also zum Beispiel mit einem QR-Code) erfolgen.

 

Link zu Zurück zur Übersicht