Bild: Rathaus Rüsselsheim am Main

Presseinformationen

24.03.2022

Opel-Flächen: Rüsselsheim bereitet städtebauliche Entwicklung vor

Mit dem Start des Bieterverfahrens hat Stellantis den Verkauf von über 120 Hektar Opel-Werksflächen in die Wege geleitet. Bis zum Jahresende soll ein Käufer dafür gefunden sein. Für die Entwicklung dieses Areals hat die Stadt Rüsselsheim am Main zuvor unter Beteiligung des Konzerns ein städtebauliches Konzept in Form eines Rahmenkonzepts entwickelt und darin wichtige Entwicklungsziele formuliert. Um die dafür notwendige kommunale Planungshoheit sicherzustellen, empfiehlt der Magistrat den Stadtverordneten nun, Voruntersuchungen für eine mögliche städtebauliche Entwicklungsmaßnahme einzuleiten. Mit einer weiteren Drucksache schlägt er vor, eine Vorkaufssatzung zu erlassen. „Das Baugesetzbuch schreibt uns als Kommune die Planungshoheit zu. Das gibt uns einerseits das Recht, die Planungsziele zu beschreiben, geht aber andererseits mit Verpflichtungen einher, diese auch zu sichern. Dafür haben wir mit der Vorkaufsrechtssatzung und der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme zwei wesentliche Instrumente identifiziert, die künftige Flächenentwicklung zu steuern“, erklärt Stadtrat Nils Kraft.   

Die Vorkaufsrechtssatzung erlaubt es der Stadt im Falle von Grundstücksveräußerungen zwischen Dritten, in das Eigentum der Verkaufsflächen zu gelangen. „Das Vorkaufsrecht kann allerdings erst dann ausgeübt werden, wenn für das konkrete Grundstück Gemeinwohlgründe vorliegen, also insbesondere die städtebaulichen Ziele des Rahmenkonzepts gefährdet sind“, erläutert Martin Schipper, Bereichsleiter der städtischen Wirtschaftsförderung, die Voraussetzungen. Ob es dann tatsächlich auch zum Erwerb des betreffenden Grundstücks durch die Stadt kommt, ist damit noch nicht gesagt. Denn zwischen der Ankündigung und der Ausübung des Vorkaufsrechts, und sogar danach, besteht immer die Möglichkeit, mit dem Erwerber eine Einigung über die städtebauliche Entwicklung zu erzielen. Des Weiteren ist die Ausübung eines sogenannten preislimitierenden Vorkaufsrechts möglich, wenn der zwischen den beteiligten Parteien vereinbarte Kaufpreis den Verkehrswert deutlich übersteigt.

Während die Vorkaufrechtssatzung sehr schnell ihre Wirkung erzielen kann – dafür genügt der Beschluss der Stadtverordneten am 28. April und die amtliche Veröffentlichung der Satzung – ist für die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme ein längerer Prozess notwendig, wie Frank Kohmann, Leiter der städtischen Stadt- und Grünplanung ausführt. „Dafür erlaubt sie innerhalb des festumrissenen Entwicklungsgebietes eine städtebauliche Neuordnung auch gegen den Willen eines nicht mitwirkungsbereiten Eigentümers“, erklärt Kohmann. Die Inhalte der Entwicklungssatzung orientieren sich dabei an den städtebaulichen Zielsetzungen aus dem Rahmenkonzept. Dazu zählen Alt-Industrieflächen zu reaktivieren, Gewerbesteuereinnahmen zu erzielen, nachhaltige und qualitative Arbeitsplätze anzusiedeln, aber auch bezahlbaren Wohnraum für alle Bevölkerungsgruppen zu schaffen und die Klimaschutzziele der Stadt umzusetzen.

Doch zuvor müssen die Stadtverordneten der notwendigen Voruntersuchung zustimmen, mit der die Stadt Rüsselsheim prüft, ob die Entwicklungsmaßnahme im öffentlichen Interesse liegt und für die künftige Entwicklung der Stadt von besonderer Bedeutung ist. „Aufgrund der Größe und dem Potenzial der in Frage stehenden Flächen gehen wir davon, dass diese Voraussetzungen erfüllt sind. Das bestätigen uns auch unsere Rechtsanwälte. Aber natürlich müssen sich diese Annahmen auch in einem förmlichen Verfahren bestätigen“, sagt Stadtrat Kraft.

Ob es nur bei der Vorkaufsrechtssatzung und der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme bleibt, ist noch offen. Stadtplaner Frank Kohmann verweist auf die Möglichkeiten von städtebauliche Verträgen, Bebauungsplänen, Zurückstellung von Bauanträgen und Veränderungssperren, die auch zu prüfen sind. Die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme hat jedoch einen großen Vorteil: Sie kann in die Städtebauförderungsprogramme des Landes Hessen eingebunden werden. „Auf diese Art und Weise können wir zur Umsetzung bestimmter Ziele auch Fördermittel in Anspruch nehmen“, sagt Stadtrat Nils Kraft.

 

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