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Öffentliche Bekanntmachung vom 02.07.2026

Erste Satzung zur Änderung der Straßenreinigungssatzung der Stadt Rüsselsheim am Main

Amtliche Bekanntmachung 

Aufgrund des § 10 Abs. 5 des Hessischen Straßengesetzes (HStrG) in der Fassung vom 08.06.2003 (GVBl. I 2003, 166), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.06.2023 (GVBl. I 2023, 426, 430), der §§ 5; 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I 2005, 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 01.04.2025 (GVBl. I 2025 Nr. 24), sowie der §§ 1; 2; 3 Abs. 1; 10 des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.03.2013 (GVBl. I 2013 134), zuletzt geändert durch Gesetz vom 01.04.2025 (GVBl. I 2025 Nr. 24), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rüsselsheim am Main in ihrer Sitzung vom 21.05.2026 folgende Satzung beschlossen:

Erste Satzung zur Änderung der Straßenreinigungssatzung

Artikel 1 - Änderung der Straßenreinigungssatzung

Die Straßenreinigungssatzung vom 04.12.2025 wird wie folgt geändert:

1. § 6 Absatz 4 wird durch den folgenden Absatz ersetzt:

„Wird ein Grundstück von mehreren Straßen erschlossen, für deren Reinigung die Verpflichtung bei der Stadt Rüsselsheim am Main oder der Städteservice Raunheim/Rüsselsheim AöR verbleibt, wird für die Kostenbestimmung nach Absatz 3 ein Faktor zugrunde gelegt, der sich aus der höchsten anliegenden Reinigungsklasse ergibt.“

2. Anlage 1 wird durch die aus dem Anhang zu dieser Satzung ersichtlichen Anlage 1 ersetzt.

Artikel 2 - Inkrafttreten

Die Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. 

Rüsselsheim am Main, den 25.06.2026

DER MAGISTRAT
DER STADT RÜSSELSHEIM AM MAIN

Patrick Burghardt
Oberbürgermeister 

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