Amtliche Bekanntmachung
Aufgrund des § 10 Abs. 5 des Hessischen Straßengesetzes (HStrG) in der Fassung vom 08.06.2003 (GVBl. I 2003, 166), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.06.2023 (GVBl. I 2023, 426, 430), der §§ 5; 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I 2005, 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 01.04.2025 (GVBl. I 2025 Nr. 24), sowie der §§ 1; 2; 3 Abs. 1; 10 des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.03.2013 (GVBl. I 2013 134), zuletzt geändert durch Gesetz vom 01.04.2025 (GVBl. I 2025 Nr. 24), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rüsselsheim am Main in ihrer Sitzung vom 21.05.2026 folgende Satzung beschlossen:
Erste Satzung zur Änderung der Straßenreinigungssatzung
Artikel 1 - Änderung der Straßenreinigungssatzung
Die Straßenreinigungssatzung vom 04.12.2025 wird wie folgt geändert:
1. § 6 Absatz 4 wird durch den folgenden Absatz ersetzt:
„Wird ein Grundstück von mehreren Straßen erschlossen, für deren Reinigung die Verpflichtung bei der Stadt Rüsselsheim am Main oder der Städteservice Raunheim/Rüsselsheim AöR verbleibt, wird für die Kostenbestimmung nach Absatz 3 ein Faktor zugrunde gelegt, der sich aus der höchsten anliegenden Reinigungsklasse ergibt.“
2. Anlage 1 wird durch die aus dem Anhang zu dieser Satzung ersichtlichen Anlage 1 ersetzt.
Artikel 2 - Inkrafttreten
Die Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Rüsselsheim am Main, den 25.06.2026
DER MAGISTRAT
DER STADT RÜSSELSHEIM AM MAIN
Patrick Burghardt
Oberbürgermeister
