Aufgrund der § 5; §§ 19 f.; § 51 Nr. 6 und § 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GBVbl. I 2005, 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 1. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 24) und der §§ 1; § 2; § 10 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. März 2013 (GVBl. 2013, 134), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 1. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 24), sowie des § 2 des Friedhofs- und Bestattungsgesetzes vom 5. Juli 2007 (GVBl. I 2007, 338), zuletzt geändert durch Gesetz vom 1. Oktober 2025 (GVBl. 2025 Nr. 64), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rüsselsheim am Main in ihrer Sitzung am 19. Februar 2026 die folgende Satzung beschlossen:
Artikel 1 Änderung der Friedhofssatzung
Die Friedhofssatzung der Stadt Rüsselsheim am Main vom 8. April 2013, wird wie folgt geändert:
▪ § 1 wird wie folgt geändert
− Absatz 2 wird wie folgt geändert:
• Nach Satz 1 werden die folgenden Sätze eingefügt:
„Die Stadt Rüsselsheim am Main kann die Aufgabe nach Satz 1 im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben einem anderen öffentlich-rechtlichen Träger übertragen. In diesem Fall tritt im Rahmen dieser Satzung der neue Träger an die Stelle der Stadt Rüsselsheim am Main.“
Artikel 2 Änderung der Friedhofsgebührensatzung
Die Friedhofsgebührensatzung der Stadt Rüsselsheim am Main vom 16. Dezember 2024, wird wie folgt geändert:
▪ § 1 wird wie folgt geändert
− Absatz 2 wird wie folgt geändert:
• Nach Satz 1 werden die folgenden Sätze eingefügt:
„Die Stadt Rüsselsheim am Main kann die Gebührenerhebung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben einem anderen öffentlich-rechtlichen Träger
übertragen. In diesem Fall tritt im Rahmen dieser Satzung der neue Träger an die Stelle der Stadt Rüsselsheim am Main.“
Artikel 3 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Rüsselsheim am Main, den 03.03.2026
DER MAGISTRAT DER STADT RÜSSELSHEIM AM MAIN
Patrick Burghardt Oberbürgermeister
